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Die Ladung zum Prozeß wurde Hermann Müller im September 1939 ins KZ Sachsenhausen zugestellt
Die Ladung zum Prozeß wurde Hermann Müller im September 1939 ins KZ Sachsenhausen zugestellt

Am 10. Mai 1939 wurden fünf Celler Arbeiter - Hermann Müller, Wilhelm Lenk, Georg Schütz, Ludwig Köhler und Karl Wallis - vom Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin der "Verbreitung eines hochverräterischen Unternehmens" angeklagt und beschuldigt, "durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reiches zu ändern".
Die Männer hatten bei der Sackkarrenfabrik Wille & Sohn im Celler Stadtteil Heese gearbeitet. Ihre Aktivitäten hatten vor allem in der Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender und dem Verweigern bzw. der "Verächtlichmachung des Deutschen Grußes" bestanden. Weiter sollen sie laut Anklageschrift Verlautbarungen der NSDAP vor den Kollegen als unwahr bezeichnet und lächerlich gemacht haben. Noch 1938 soll der größte Teil der bei der Sackkarrenfabrik Beschäftigten gegen den Nationalsozialismus eingestellt gewesen sein.
Hermann Müller hatte bis zu seiner Verurteilung am 27.9.1939 bereits 10 Monate "Schutzhaft" im KZ Oranienburg hinter sich. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, die durch die "Schutzhaft" als abgebüßt betrachtet wurde, trotzdem wurde er bis zum Januar 1942 weiter im KZ gefangenen gehalten. In Folge der in KZ-Haft erlittenen Verletzungen war Müller linksseitig nervengelähmt und mit 53 Jahren arbeitsunfähig.

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Bredenstraße 2, 29225 Celle
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