Senatspräsident am Oberlandesgericht Celle: Das Schicksal Dr. Richard Katzensteins bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 1. Februar 1934

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Im Jahr 2002 wurde die Busspange zwischen Schlossplatz und Mühlenstraße in Richard-Katzenstein-Straße benannt.
Im Jahr 2002 wurde die Busspange zwischen Schlossplatz und Mühlenstraße in Richard-Katzenstein-Straße benannt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Celle, den 4. Juni 1934.
Sehr geehrte, gnädige Frau Präsident!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im vorigen Herbst hörten wir mit starker Teilnahme, wie es Ihnen in H. ergangen, und wenn wir an Ihrem gemütlichen Heim am Wildgarten vorübergingen, beschlich uns ein eigenes, bitteres Gefühl. Ich muss jedoch hier einschalten, dass ihr Scheiden von Celle von allen Mitgliedern sehr unangenehm empfunden wurde. Wenn wir dann aber hier und da nach Ihnen Erkundigungen anstellten, so war das Ergebnis völlig negativ.”

Dieses von Stil und Inhalt her eigenartig anmutende Zitat, meine Damen und Herren, stammt aus einem Brief Simon Lotheims, dem damaligen Lehrer bei der jüdischen Gemeinde Celle. In verklausulierter Form - sicher befürchtete Lotheim, das Schreiben könne abgefangen werden -wendet er sich an das ehemalige Gemeindemitglied Dr. Richard Katzenstein und seine Frau. Seit den Vorgängen in Harburg, über die gleich noch zu berichten ist, war Lotheim im Unklaren über den Verbleib der Familie Katzenstein. Erst im Frühjahr 1934 hatte Katzenstein von Berlin aus, wohin er mit seiner Familie im gezogen war, an Lotheim geschrieben und ihn über seinen Umzug und die bevorstehende Emigration informiert. „Um so größer”, schreibt Lotheim, „war unsere Freude, als wir Ihre Briefe zur Kenntnis nahmen und von Ihnen selbst hörten, dass Sie nach dem unerquicklichen Wirrsal die so nötige Ruhe und vor allem die tröstliche Überwindung gefunden haben”.

Berlin als Aufenthaltsort der Katzensteins wird in Lotheims Brief aus Sicherheitsgründen mit keiner Silbe erwähnt; der ehemalige Lehrer von Katzensteins Söhnen nimmt aber mit Befriedigung zur Kenntnis, „dass Viktor und Hans nunmehr jüdische Schulen besuchen”. Und weiter heißt es: „Das Schicksal zwingt uns zur Konsolidierung”. Berlin war die letzte Station in Deutschland, bevor die sechsköpfige Familie Katzenstein auf unterschiedlichen Wegen - eine Tochter ging über Frankreich, Holland, England, Neuseeland nach Australien, die andere in die Schweiz, Söhne und Eltern emigrierten nach Palästina – Deutschland verließ, um ihr Leben zu retten. Voraus gegangen war das jähe Ende einer Karriere, die in der Ernennung Richard Katzensteins zum Senatspräsidenten am Celler Oberlandesgericht 1929 gipfelte. Mit dem Erlass des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” 1933 und der Versetzung Katzensteins nach Harburg fand diese ihr - für die Verantwortlichen beschämendes - Ende.

Der Fall Richard Katzensteins, des einzigen Senatspräsidenten jüdischen Glaubens am Oberlandesgericht, ist von Ulrich Hamann eingehend untersucht worden, den vor allem die Umstände der Amtsenthebung und der Versetzung an das Amtsgericht Harburg und das Verhalten von Standesgenossen wie dem Oberlandesgerichtspräsidenten von Garßen Katzenstein gegenüber interessierten. Über den kurzen Harburger Aufenthalt der Familie Katzenstein hat Ralf Buscheinige Details zusammengetragen. Auf beide Autoren und auf den Briefwechsel mit Hans Katzenstein stütze ich mich bei meinen Ausführungen. Elternhaus und Kindheit Katzenstein wurde am 17. Dezember 1878 in Hannover als Sohn des Kaufmanns Sigismund Katzenstein und der Sophie, geb. Heymann, geboren. Sein 1844 geborener Vater stammte aus Steinheim in Westfalen, die 10 Jahre jüngere Mutter aus Berlin-Spandau. Noch in Steinheim lebend, erwarb Katzensteins Vater am 21. November 1874 in Hannover das Haus Steintorfeldstraße 1. Einen Monat später wurde ihm gegen Zahlung von 120 Mark das Bürgerrecht der Stadt Hannover verliehen. 1877 heiratete Katzenstein und zog im November des Jahres mit seiner Frau nach Hannover in die Königstraße 47. Sein Gewerbe gab Katzenstein zunächst mit „Gütermakler”, später als Kaufmann an. In welcher Branche er tätig war, ließ sich nicht zweifelsfrei ermitteln; möglich, dass er Kompagnon des Produktenhandels „Katzenstein und Blank GmbH” mit Sitz in der Gerhardtstraße 8 war. Nach sieben Monaten in der Königstraße 47 zog das Ehepaar in die Lange Laube 22. Hier wurden im Dezember 1878 der älteste Sohn Richard, zwei Jahre später der zweite Sohn Hans-Otto geboren. Von 1883 bis 1885 war die Familie in der Großen Aegidienstraße 34 ansässig.

Im November 1885 erwarb Sigismund Katzenstein ein großes, repräsentatives Haus am Schiffgraben 60 in einer gutbürgerlichen Wohngegend Hannovers. Gleichwohl, so ist in den Prüfungsunterlagen seines Sohnes zu lesen, war die Familie von Hause aus nicht vermögend. Aufgefordert, ein „Bürgerrechtsgewinngeld” von 120 Mark für sich und 60 Mark für seine Ehefrau zu zahlen, verwies Katzenstein darauf, er für seine Person habe diese Abgabe bereits beim Hauserwerb von 1874 geleistet, und wurde daraufhin von der Zahlung befreit. 1886 und 1896 wurden der Familie zwei weitere Kinder, Elsa Esther und Karl Viktor, geboren. Von 1888 bis 1897 besuchte Richard Katzenstein, wie später wohl auch sein Bruder Hans Otto, das traditionsreiche Ratsgymnasium oder Lyceum 1, das er mit der Gesamtnote sehr gut und versehen mit den besten Wünschen und Hoffnungen der Prüfungskommission verließ. Studium und Referendariat Im Sommersemester 1897 begann er an der Universität Freiburg im Breisgau mit dem Jurastudium. Bereits im folgenden Wintersemester ging er für ein Jahr nach Berlin, ein Jahr später wechselte er an die Universität Halle, um bei Prof. Franz Ritter von Liszt, dem Begründer der „modernen” Schule der Kriminalpolitik, Strafrecht zu hören. Das Examen legte er im Sommersemester 1900 - nun wieder in Berlin - ab. Hierher hatte er vermutlich gewechselt, weil auch von Liszt seit 1899 an der Friedrich-Wilhelm-Universität das Ordinariat für Strafrecht innehatte. Seine Staatsexamensarbeit, die er später in der angesehenen „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft” veröffentlichte, handelte über den weiblichen Lockspitzel oder agent provocateur und erhielt das Prädikat „gut”, wobei ihm Scharfsinn und Selbständigkeit des Urteils attestiert wurden. Seine erste juristische Staatsprüfung bestand er, trotz der gut benoteten schriftlichen Arbeit, nur mit dem Prädikat „ausreichend”. Die Prüfungskommission begründete die Note so: In der mündlichen Prüfung zeigte der Kandidat zwar recht gute Kenntnisse im Strafrecht, in den meisten anderen Fächern, namentlich im Civilrecht, waren jedoch die Leistungen schwächer, so dass im ganzen das Examen nur als ausreichend bestanden angesehen werden konnte. Schon einen Monat nach dem Staatsexamen vom 6. Juni 1900 meldete sich Katzenstein für die Doktorprüfung in Berlin an. Die erste Ausbildungsstation des Referendariats absolvierte Katzenstein am Amtsgericht Peine, wo er am 14. Juni vereidigt wurde. Kurz zuvor hatte ihm der Magistrat der Stadt Hannover bescheinigt, dass sein Vater, der inzwischen aus dem Berufsleben ausgeschieden war, im Stande sei, für seinen vollständigen Unterhalt für die Dauer der unentgeltlichen Beschäftigung als Gerichtsassessor aufzukommen, eine damals gängige Praxis.

In Peine stieß Katzenstein erstmals auf antisemitische Reaktionen im Kollegenkreis, die auch in der Folgezeit seinem beruflichen Fortkommen trotz großer Begabung immer wieder entgegenstanden. Ein Gutachten vom Februar 1901 lässt erahnen, mit welchen Schwierigkeiten der gerade 23jährige, zurückhaltende junge Mann in der Provinz zu kämpfen hatte. Der - durchaus wohlmeinende – Gutachter schreibt über den jungen Referendar, den Amtsgerichtsrat Niehaus und Amtsrichter Bartels als hervorragend tüchtig beurteilten: Er ist Jude, macht auch durch sein Äußeres den Eindruck eines solchen. Seine Stellung in Peine ist eine schwierige, da, wie die beiden Richter [Niehaus und Bartels] mir sagten, Katzenstein an dem Mittagstisch nicht teilnehmen kann. Ein Mitglied [des Mittagstisches], der Katasterkontrolleur, sitzt mit einem Juden nicht an einem Tisch. Jüdische Referendare, so der Gutachter weiter, würden bevorzugt nach Neustadt am Rübenberge geschickt, wo sie gut behandelt würden. Doch seien dort gerade zwei jüdische Referendare tätig. - Die zweite Station seiner Ausbildung absolvierte Katzenstein wunschgemäß am Landgericht Hannover.

Er unterbrach diese Ausbildungsstation von Mitte April bis Mitte August 1901, um erneut an einem kriminalistischen Seminar bei Prof. von Liszt in Berlin teilzunehmen und seine Doktorprüfung abzulegen. Im Mai 1901 wurde er mit einer Arbeit über die Straflosigkeit der actio libera in causa promoviert. Die nächsten Ausbildungsstationen - bei der Staatsanwaltschaft, bei dem niedergelassenen Rechtsanwalt und Notar Dr. Hans Linckelmann und beim Amtsgericht – leistete er, wie er jeweils unter Hinweis auf die Wohnmöglichkeit bei seinen Eltern am Schiffgraben 60 beantragt hatte, in Hannover ab. Die letzte Station war das Oberlandesgericht Celle, wo er am 14. März 1904 dem 3. Zivilsenat und dem Oberlandesgerichtsrat Runde zugeteilt wurde.

Am 28. Oktober 1904 reichte Katzenstein unter Beifügung seines Geschäftsverzeichnisses und seines Ersatzreservistenpasses vom 25. Juni 1902 seinen Antrag auf Zulassung zur großen Staatsprüfung ein. Er bestand die große juristische Staatsprüfung mit dem Prädikat „gut” und erhielt am 19. Mai 1905 vom preußischen Justizminister das Patent über die Ernennung zum Gerichtsassessor mit Dienstalter vom 31. Mai 1905. Erste Berufsjahre Nach dem Abschluss der Prüfungen im Mai 1905 bat Katzenstein wiederum um Überweisung an das Amtsgericht Hannover, wurde jedoch statt dessen nach Hildesheim versetzt. Aus seiner Begründung ist ersichtlich, dass für seinen Antrag die Erfahrungen, die er mit den antijüdischen Ressentiments kleiner Beamten in einer Stadt wie Peine gemacht hatte, eine Rolle spielten. In seinem Schreiben an den Oberlandesgerichtspräsidenten zu Celle heißt es unter anderem: In Hannover, dem Wohnsitz meiner Eltern, habe ich längere Zeit im Vorbereitungsdienste gestanden; hierbei hatte ich die Ehre zu einer Anzahl der hiesigen höheren Justizbeamten in nähere Beziehungen zu treten. Und sehr klarsichtig schreibt er weiter: Es würde mir bei den heutigen konfessionellen Gegensätzen an einem fremden Orte sehr schwer, wenn nicht unmöglich sein, derartige Beziehungen herzustellen.

Von Hildesheim aus verwaltete Katzenstein im Sommer 1905 einen Monat lang eine Richterstelle am Amtsgericht Hannover; im Jahr darauf war er fast zwei Monate lang als Hilfsrichter an den Land- und Amtsgerichten Posen und Gnesen tätig. In Posen, wo er Mitglied der zweiten Zivilkammer war, bescheinigte man ihm eine gute Befähigung, anerkennenswerte Dienstfreudigkeit, [...] Pünktlichkeit und rastlosen Eifer sowie eine tadellose dienstliche und außerdienstliche Führung. Im November 1906 vertrat er den Rechtsanwalt I(sfried) Kahn, Hannover, einen Juden. Weitere Vertretungen führten ihn 1907 an die Landgerichte Verden, wo er sich durch seinen Fleiß, seine Kenntnisse und seine guten Leistungen die ungeteilte Anerkennung des Kollegiums erworben hatte, und Hildesheim, an die Strafkammer des Amtsgerichts Oldenburg und an das CelIer Amtsgericht. Von Oktober 1907 an war er wieder in Hildesheim. Katzensteins Familie trafen nun mehrere schwere Schicksalsschläge: Der jüngere Bruder Hans-Otto, ein Student der Medizin, erlag am 24. Juni 1906 einem Nierenleiden. Im November des darauf folgenden Jahres starb nach längerer Krankheit auch Katzensteins Vater mit nur 63 Jahren. Katzenstein fühlte sich daraufhin und vielleicht auch wegen der häufigen Versetzungen, die hinter ihm lagen, so angegriffen, dass er um einen mehrwöchigen Urlaub nachsuchen musste. Der Arzt attestierte ihm eine nervöse Reizung, die eine Kur von sechs bis acht Wochen erforderlich mache.

Vom Ende dieses Jahres datiert die erste dienstliche Beurteilung durch den Hildesheimer Landgerichtspräsidenten von Detten. Er bescheinigte dem Gerichtsassessor gute Begabung und Kenntnisse. Die Leistungen haben durchaus befriedigt. Führung tadellos. 1908 wurde ihm außerdem gründliches umfassendes Wissen und reges wissenschaftliches Streben attestiert. Das Fazit des CeIler Oberlandesgerichtspräsidenten Wilhelm Heinroth lautete im August 1909: Als Amts-, namentlich aber auch als Landrichter (vorzugsweise) geeignet. Auch die Beurteilungen vom 12. Januar 1910 und vom 24. Mai 1911 waren außerordentlich positiv. Dennoch gelang es Katzenstein nicht, eine seinen Fähigkeiten entsprechende feste Anstellung an einem Amts- oder Landgericht zu erhalten. Seit 1908 bewarb sich Katzenstein, der nur vom 20. Oktober 1908 bis 26. Juni 1909 beim Landgericht Hildesheim gegen Remuneration, im übrigen unentgeltlich beim dortigen Amtsgericht angestellt war, bei den Land- und Amtsgerichten in Berlin, Münster, Essen, Dortmund, Bochum, Bielefeld, Kassel, Magdeburg, Hannover, Hildesheim usw. - immer ohne Erfolg. Alle Eingaben scheiterten am Widerspruch des Landgerichtspräsidenten von Detten, über dessen Schreibtisch Katzenstein in Übereinstimmung mit dem vorgeschriebenen Dienstweg seine Unterlagen sandte. Eine typische Begründung für die ablehnende Haltung seines Vorgesetzten, die sich in den folgenden beiden Jahren mit wenigen Abweichungen wiederholte, lautete z.B.: Bei den hier [d. i. in Hildesheim] herrschenden Umständen kann ich die Ernennung nicht befürworten wegen der Religion (jüdisch) des Bewerbers. Seine gesellschaftliche Stellung würde hier eine schiefe sein und das Ansehen des Gerichts schädigen. Außerdem würde er nicht das Vertrauen der Gerichtseingesessenen haben.

Ein Jahr später kam zu den konfessionellen Bedenken hinzu, dass sich Katzenstein inzwischen mit der Tochter des Inhabers eines hiesigen Bankgeschäfts verlobt habe. Allein die Tatsache, dass Katzenstein Lilli Dux aus einer angesehenen, wohlhabenden jüdischen Hildesheimer Familie heiraten wollte, war ausreichend, um der gesellschaftlichen Stellung des angehenden Juristen zu schaden. - Katzenstein heiratete gleichwohl am 13. Oktober 1909. Erst am 22. Mai 1910 erhielt der inzwischen 32jährige Katzenstein seine Bestallung zum Amtsrichter in Geestemünde - ungeachtet der Tatsache, dass auch diese Bewerbung verworfen worden war. Von Detten hatte im Februar 1910 geschrieben: Für die Stellen in Celle, Unna, Emden, Oranienburg, Geestemünde, Harburg ist der Bewerber m.E. nicht geeignet, dasselbe gilt in gestiegenem Grade bezüglich der Städte Hannover, Düsseldorf, Cöln, Essen, Bochum, Dortmund, Altona, Kiel. Ein Jahr nach seinem Amtsantritt in Geestemünde wurde Katzenstein erneut außerordentlich günstig beurteilt. Der Verdener Landgerichtspräsident Westrum schrieb über ihn: Ein fleißiger und gewissenhafter Arbeiter mit guten Kenntnissen, Fähigkeiten und Leistungen. Er überragt den Durchschnitt erheblich und würde sich für ein Landgericht gut eignen. Hier würde der [einzige] Mangel, den der Bewerber meiner Meinung [nach] hat, das äußerlich übertrieben bescheidene Wesen, dem auf der anderen Seite eine entsprechend große Zähigkeit in der Verfolgung der eigenen Ziele gegenübersteht, nicht so sehr bemerkbar werden. Katzenstein blieb gleichwohl sieben Jahre lang am Amtsgericht Geestemünde. Hier wurden seine Töchter Hanna und Ilse und die Zwillinge Hans und Victor geboren. Sie trugen ihren Namen nach Katzensteins früh verstorbenen Brüdern.

Erster Weltkrieg

Katzenstein war Ersatzreservist, wurde aber aus gesundheitlichen Gründen - 1911 heißt es, er habe gerade eine typhöse Erkrankung überwunden - und wegen dienstlicher Unabkömmlichkeit beim Ausbruch des ersten Weltkrieges nicht eingezogen. Dies widersprach jedoch seinen patriotischen Gefühlen: Als er 1915 den Verdener Landgerichtspräsidenten darum bat, die ihn betreffende Unabkömmlichkeitserklärung zurückzunehmen, argumentierte er: Er wolle gern, wenn auch nur als einfacher Soldat, in diesen Zeiten mein Leben dem Vaterland weihen. Und weiter: [ich] fühle mich beschämt, wenn ich als Mann von sechsunddreißig Jahren daheim bleiben muss, während schon erheblich ältere Angehörige des ungedienten Landsturmes eingezogen sind. Katzenstein diente ein knappes Jahr lang als ungedienter Landsturmmann bei einem Ersatz-Bataillon. Durch den Militärdienst zog er sich ein Herzleiden zu, wie ihm sein Arzt im Mai 1916 attestierte. Im Juli wurde Katzenstein als garnisonsverwendungsfähig entlassen; ob er die vorgeschlagene Kur in Bad Nauheim angetreten hat, ist ungewiss. Am 24. Juli 1918 wurde ihm das Verdienstkreuz für Kriegshilfe verliehen. 7 Ab 1919 Richter in der Kleinstadt Celle 1917 wurde Katzenstein aufgrund kriegsbedingter Personalengpässe als Hilfsrichter an das Landgericht Lüneburg versetzt. Nach Kriegsende erschien es nicht mehr zumutbar ihn nach Geestemünde zurückzuversetzen, da er inzwischen seine Familie nachgeholt hatte; so blieb er bis Juli 1919 als Amtsrichter in Lüneburg. Auch hier bewährte er sich hervorragend, und so stellten ihm die Landgerichtspräsidenten Westrum, Verden, und Kulenkamp, Lüneburg, ein sehr gutes Zeugnis aus. Aufgrund dieser Beurteilung - Katzenstein eignete sich danach fraglos ganz ausgezeichnet für die Stellung eines Oberlandesgerichtsrates - wurde er vom Celler Oberlandesgerichtspräsidenten Meyer 1919 in die „allgemeine Beförderungsliste vom Januar 1918” aufgenommen. Zunächst jedoch bewarb sich Katzenstein im Januar 1919 in Hannover um eine Stelle am Landgericht.

Der Lüneburger Landgerichtspräsident Kulenkamp befürwortete diese Bewerbung mit der folgenden Begründung: Dr. Katzenstein ist ein sehr tüchtiger Richter, [ein] rascher und gewandter Arbeiter und eignet sich für die Tätigkeit an einem Kollegialgericht ganz besonders. Katzenstein trat die Stelle in Hannover am 1. Juli an. Schon zehn Monate später wurde er zum Richter und Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Celle berufen. Inzwischen war er 42 Jahre alt. Die Familie blieb zunächst in Hannover, wo sie eine 8-Zimmer-Wohnung bewohnte; zum Haushalt gehörten ein Hausmädchen und ein Kinderfräulein. Ein Jahr nach Katzensteins Versetzung nach Celle wurde eine finanziell günstigere Wohnung in der Breiten Straße 32 gemietet, zu der auch ein kleiner Garten gehörte. Die Kontakte zu Hannoveraner Kreisen wurden aufrecht erhalten; aufgrund seiner familiären Herkunft und seiner beruflichen Laufbahn fühlte sich Katzenstein offenkundig eher zu der großstädtischen als zur Celler Gesellschaft hingezogen. Dazu trug unter anderem bei, dass Katzenstein nach seinem Umzug nach Celle aus der DVP austreten musste. In Celle nämlich sah diese Partei, der er spätestens seit 1919 angehörte, nicht gern Juden unter sich. Katzenstein trat daher der Demokratischen Partei, später der sog. Staatspartei bei. Medizinische Hilfe nahm Katzenstein, nach den Personalakten zu urteilen, ausschließlich bei hannoverschen Ärzten in Anspruch; von einem Hannoveraner Schlachter stammte auch die koschere Wurst.

Seit seiner Zeit in Geestemünde gehörte Katzenstein dem achtzehnköpfigen Ausschuss des Provinzialverbandes hannoverscher Synagogengemeinden sowie dem „Centralverein deutscher Juden jüdischen Glaubens” an. In Celle verkehrte er mit Rechtsanwalt von der Wall; ein enger Kontakt bestand sicherlich zu Simon Lotheim, wie wir aus dem oben zitierten Brief entnehmen können. Katzenstein gehörte, wie auch Rechtsanwalt von der Wall, dem einflussreichen CeIler Künstlerverein an. Den Umzug nach Celle scheint Katzensteins Ehefrau Lilli, geb. Dux, noch schlechter verkraftet zu haben als ihr Mann. Sie fühlte sich nach Aussage ihrer Tochter in Celle nicht wohl und lebte sehr zurückgezogen. Die Tochter Ilse erinnerte sich im Rückblick an die restriktive Haltung ihrer Mutter, was den Umgang mit anderen Kindern betraf. Die Töchter Hannah, geboren 1913, und Ilse, geboren 1914, besuchten in Celle das Kaiserin- Auguste-Viktoria-Gymnasium. Nach der Erinnerung der Tochter Ilse gab es in ihrer Klasse noch 8 eine jüdische Schülerin, Ruth Freidberg, zu der aber keinerlei Kontakte bestanden. Weder Ilse noch die Zwillinge Hans und Viktor schlossen in der Schule Freundschaften; nur Hannah hatte seit der Grundschulzeit eine Freundin, die mit ihr zusammen 1933 Abitur machte. Die Zwillinge waren sich, wie Hans Katzenstein später berichtete, selbst genug. Dass Hans dennoch einen Klassenkameraden und Freund hatte, wird aus einem Brief deutlich, den er erst im Jahre 1995 an die Stadt richtete. Darin fragte er nach einem Klassenkameraden, der vor Stalingrad gefallen war. Er erinnerte sich an ihn aus Anlass von dessen achtundsiebzigstem Geburtstag und erkundigte sich, ob seiner auf einer Gedenktafel im Gymnasium Ernestinum gedacht würde. Unmittelbar nach dem Abitur, das sie im April 1933 als „prima omnium”, d.h. als Jahrgangsbeste, bestand, verließ Hannah Celle, um in Berlin Jura zu studieren.

Vielleicht trug hierzu ihre Enttäuschung bei, dass sie die wohlverdiente Auszeichnung für die Beste des Jahrgangs als Jüdin nicht entgegennehmen durfte, sondern sich mit dem Titel der „secunda” zufrieden geben musste, wie Hans Katzenstein später aus der Erinnerung schrieb. Hannah tauschte bald ihren Studienplatz mit einem Verwandten in der Schweiz und meldete sich am 23. April 1933 nach Zürich ab. Die jüngere Tochter Ilse hatte das Gymnasium schon zwei Jahre vorher mit 16 Jahren ohne Abitur verlassen, um eine Ausbildung an der „Staatlich-städtischen Kunstgewerbeschule Hannover” zu absolvieren. Im Juli 1932 teilte die Schule ihrem Vater mit, dass Ilse zunächst eine Zeit lang praktisch arbeiten müsse, bevor sie weiter an der Kunstgewerbeschule ausgebildet werden könne; Ilse ging daraufhin nach Berlin. Die Zwillinge Hans und Viktor, die 1923 in Celle eingeschult worden waren, wechselten 1926 von der Volksschule auf das Gymnasium Ernestinum. Außerdem erhielten sie nach der Erinnerung von Hans Katzenstein seit etwa ihrem neunten Lebensjahr Unterricht in Hebräisch, jüdischer Geschichte und jüdischem Recht bei dem Religionslehrer Loewenstein aus Burgdorf und bei dessen Nachfolger Simon Lotheim. Weitere Erinnerungen von Hans Katzenstein verbinden sich mit der Celler Synagoge, wo sich die wohl einzige Laubhütte der Gemeinde befand; sie wurde jedes Jahr von den Kindern der Gemeinde geschmückt. 1930 feierten Katzensteins Söhne „Barmisvah”: Von nun an stellte die Familie Katzenstein gleich 3 Mitglieder zum Minjan! 1926 erkrankte Lilli Katzenstein an einem Nervenleiden und verbrachte längere Zeit in einem Sanatorium. Die Behandlung war kostspielig; der Oberlandesgerichtspräsident befürwortete daher die Zahlung einer Notstandsbeihilfe an den kinderreichen und „unvermögenden” Oberlandesgerichtsrat. Im Zusammenhang mit der Erkrankung seiner Ehefrau stehen Überlegungen, Katzenstein an das Oberverwaltungsgericht oder an das Reichsgericht in Berlin zu versetzen, weil ein Ortswechsel aus medizinischen Erwägungen dringend geboten erschien. 1929: Katzenstein wird Senatspräsident .... Oberlandesgerichtspräsident Meyer, auf dessen Initiative diese Vorschläge zurückgingen, attestierte Katzenstein in Briefen an den Preußischen Justizminister vom 6. Oktober 1926 bzw. vom 23. Januar 1927 Interesse für abgelegene öffentlich-rechtliche Fragen und eine hervorragende Gabe sich in der stets wechselnden Gesetzgebung der neuesten Zeit bald zurecht zu finden. Er sei vorzugsweise geeignet zum Reichsgerichtsrat, weil er über umfassende Kenntnisse, schnelle 9 Auffassungsgabe, große Arbeitskraft verfüge; er würde sich durchaus auch zum Vorsitzenden eignen. Die Reaktion des Justizministeriums ist nicht bekannt, dürfte aber wohl abschlägig ausgefallen sein, vielleicht auch aufgrund der Bemerkung Meyers, wonach Katzenstein [...] unter der Vorstellung [leide], dass man ihn als Juden geringer achte, sein äußeres Verhalten [lasse] dies nicht ohne weiteres erkennen.

Am 5. Juni 1929 wurde Katzenstein vom preußischen Justizminister mit Wirkung vom 1. Juli 1929 zum Senatspräsidenten ernannt. Dieses Amt bekleidete er knapp vier Jahre lang. ... und vier Jahre später aus dem Dienst entfernt Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” erlassen, dessen Ziel die Durchdringung der Beamtenschaft mit nationalsozialistischem Geist und die Entfernung von Richtern und Beamten jüdischer Abstammung war. Obwohl Katzenstein aufgrund seines Dienstalters [... ] als Altbeamter unter § 3 Abs. 2 BBG fiel und eigentlich im Dienst hätte bleiben könnten, teilte der Preußische Justizminister mit Erlass vom 20. Juni 1933 mit, dass Katzenstein in eine Land- oder Amtsgerichtsratstelle zu versetzen sei. In der Stellungnahme, die der Celler Oberlandesgerichtspräsident von Garßen - nach einer Unterredung mit dem Gauleiter Telschow - an das Preußische Justizministerium sandte, führte er ein Argument an, dass auch der Hildesheimer Landgerichtspräsident gern benutzt hatte, als er die Gesuche um Beförderung Katzensteins abschlägig beschied: Die Bevölkerung ertrage nun einmal keinen Nichtarier als Vorsitzenden eines Senates des Oberlandesgerichts, es gereiche dem Gericht zum Nachteil, wenn ein Jude Richter sei usw. Hinzukam aber noch ein zweiter, politischer Grund: Oberlandesgerichtspräsident von Garßen führte auch Katzensteins Mitgliedschaften in politischen Parteien und Berufsverbänden an. Danach war Katzenstein zeitweise Mitglied der National-Liberalen und der Deutschen Volkspartei, die sich 1918 aus den National-Liberalen abgespalten hatte; sie vertrat zunächst eine konservative Haltung und lehnte die Weimarer Verfassung ab. Schwer wog, dass, wie von Garßen gegen Katzenstein anführte, dieser noch im Jahre 1919 an einer Kaiser-Geburtstagsfeier teilgenommen habe. Außerdem engagierte sich Katzenstein seit Oktober 1922 im Republikanischen Richterbund. Dieser war im Jahr zuvor in Berlin gegründet worden; in seinen Reihen war - nach einem Aufruf im „Vorwärts” vom 30. Dezember 1921 - jeder willkommen, der sich „vorbehaltlos zur demokratischen Republik und zum Gedanken sozialer Gerechtigkeit bekannte”. Diese Zielsetzung weckte Misstrauen; hinzu kam, dass Katzenstein im Republikanischen Richterbund eine gewisse führende Stellung erstrebt habe. Diese Erkenntnis untermauerte von Garßen mit der Information, im September 1926 habe Katzenstein auf einer Tagung des Richterbundes das Wort ergriffen. Dass der Anlass eine rein interne Diskussion über die Straffung und kompetentere Organisation der Justizverwaltungen war - nach Aussage von Garßens ein Lieblingsthema Katzensteins - war dabei unerheblich.

Eine Folge der Versetzungsverfügung war der Umzug der Familie Katzenstein. Bereits Ende Juni 1933 wurde die Wohnung in der Breiten Straße aufgegeben und statt dessen das Haus Wehlstraße 3b bezogen. Am 4. Oktober 1933 meldeten sich Katzensteins nach Harburg ab. 10 Zwei Tage später trat der nunmehr mit ”Senatspräsident – Amtsgerichtsrat” unterzeichnende Katzenstein am Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg seinen Dienst an. Er amtierte nur einen Tag; seine Frau informierte ihn telefonisch darüber, dass sich im Laufe des Nachmittags eine Menschenmenge vor der Wohnung versammelt habe, die die Familie bedrohe, und bat ihn nach Hamburg zu fliehen. Katzenstein lehnte dies jedoch ab und forderte Polizeischutz an. Er war fest entschlossen, weiterhin seinen Dienst auszuüben, wurde aber bereits am nächsten Tag angewiesen, seine Wohnung nicht mehr zu verlassen. Mit Wirkung zum 1. Februar 1934 wurde er am 25. Oktober 1933 in den Ruhestand versetzt. Die Familie blieb zunächst in Harburg. Der Sohn Viktor schreibt aus der Erinnerung: „Es gab da ein Einverständnis zwischen dem damaligen Polizei-Leiter Erhard, dem Zufolge Vater einverstanden war, in den Ruhestand zu gehen, uns dagegen nichts in der Schule geschehen würde. So wurde einmal in der Gesangstunde das Lied ‚Wenn‘s Judenblut ......‘ von dem Gesanglehrer – wohl zur Überraschung von uns und von der Klasse - sofort verboten.” Hans und Viktor Katzenstein, die schon vor 1933 in Celle gelegentlich Anpöbeleien von Mitschülern erleben mussten, für die aber andererseits die hohe Stellung unseres Vaters ... ein Schutzwall [war], besuchten in Harburg bis zum Frühjahr 1934 das Realgymnasium. Viktor schreibt über die Harburger Zeit: „Wir haben keine Photos von Harburg. Von Spaziergängen, wie ehemals in Celle – Neustädter Holz, Schwalbenberg, Entenfang – war in Harburg keine Rede. Und so war der Umzug nach einem halben Schuljahr nach Berlin eine Veränderung zum Guten, zumal ich in Berlin eine jüdische Schule für das erste neue Halbschuljahr besuchen konnte. Im Oktober 1934 wanderten wir Buben nach Palästina aus”.

Die Beziehungen nach Berlin, wo Katzensteins Mutter geboren worden war und wo er selbst studiert hatte, waren auch familiärer Natur: Katzensteins Schwester Elsa Esther hatte 1912 in Hannover einen Berliner Juristen, Dr. Ernst Jos[ef] Meyer – möglicherweise ein Kommilitone ihres Bruders - geheiratet. Hier dürfte die Familie, von Harburg kommend, anfangs untergekommen sein. Der wichtigste Grund war aber sicherlich ein anderer: „Hier,“ so schrieb mir Hans Katzenstein im Jahre 1997, „konnte man noch untertauchen”. Der Weg ins Exil Berlin war vielleicht auch deswegen das nächste Ziel der Katzensteins, weil hier die Töchter Hannah und Ilse zu vermuten waren. Ilse fand nach ihrer Ankunft in Berlin Aufnahme am Bauhaus Mies van der Rohes, das erst kurz zuvor von Dessau hierher verlegt worden war. Anfang 1933 wurde sie nach Übergriffen auf die Bauhaus-Schüler wochenlang in einem Barackenlager interniert. Als sie wieder freikam, erhielt sie die Auflage, sich täglich bei der Polizei zu melden. Auf der Polizeiwache traf sie einen Polizisten, der, als er ihren Namen hörte, ihr eröffnete, er kenne ihre Mutter aus der Zeit des 1. Weltkrieges. Sie hatte ihm Pakete mit warmen Socken usw. geschickt. Dieser Polizist riet Ilse Katzenstein dringend, nicht in Deutschland zu bleiben, sondern sich unverzüglich ins Ausland in Sicherheit zu bringen. Auf ihren Einwand, dass sie weder Pass noch Fahrkarte oder Geld besitze, sagte er ihr, sie müsse lernen in Zugtoiletten zu reisen. Er riet ihr den Express Warschau– Berlin– Paris zu nehmen. Ilse Katzenstein folgte diesem Rat und es gelang ihr, nach Paris zu fliehen. Zwei Jahre später reiste sie über Holland nach England, Neuseeland und Australien, um Jahre später nach Israel auszuwandern. 11 Die Zwillinge Hans und Viktor besuchten noch bis zum Oktober das Gymnasium der israelitischen Gemeinde in Berlin. Danach wanderten die siebzehnjährigen Jungen mit einer Jugendorganisation nach Palästina aus. Ende Oktober 1936 kamen die Eltern nach. Die Mutter von Richard Katzenstein, Sophie geb. Heymann, starb 1940 hochbetagt im Haus am Schiffgraben 60 in Hannover. Richards Schwester Elsa Esther Meyer und ihr Mann Dr. Ernst Jos[ef] Meyer nahmen sich im September 1942 das Leben, nachdem sie den Befehl zur Deportation in ein Vernichtungslager erhalten hatten. Ihre Asche wurde später auf dem jüdischen Friedhof in Hannover beigesetzt. Bereits am 20. Oktober 1942 starb Dr. Richard Katzenstein in Jerusalem. Er war nur wenig älter geworden als sein Vater.

Wiederannäherung an Celle

1988 kehrten die überlebenden Kinder von Richard Katzenstein, Hannah, Ilse und Hans, für kurze Zeit auf Einladung ihrer Heimatstadt nach Celle zurück. Bei dieser Gelegenheit stifteten sie eine Inschriftentafel für den Vorraum der Synagoge und eine blaue Samtdecke mit silberner Stickerei für das Pult vor dem Toraschrein. Die Inschriftentafel hat den Text „Senatspräsident Dr. Richard Katzenstein und Frau Lilli geb. Dux und Viktor Katzenstein, die in diesem Hause in den Jahren 1920 bis 1933 mit uns gebetet haben. Hannah Weinstein, Ilse Firestone, Hans Katzenstein.” Die Samtdecke für den Toraschrein trägt ebenfalls eine Inschrift: „Das ist zum Gedenken - Katzenstein 1920 und 1933”. Mit dem Besuch in Celle begann eine vorsichtige Annäherung Hans Katzensteins an eine Stadt, in der er prägende Jahre seiner Kindheit verbracht hat und an deren Geschick er nach wie vor großen Anteil nimmt. 1992 gedachte er des 700jährigen Stadtjubiläums. Ich zitiere aus einem Brief: „Nun wird in diesem Mai das Jubiläum von 700 Jahren in Celle zu feiern sein. Anlässlich dieses Jubiläumstages der Stadt, in der ich meine Schuljahre von 1923-1933 verbracht habe, möchte[n] auch ich und meine beiden Schwestern unter den Gratulanten sein.”

Einige Jahre später wandte sich Hans Katzenstein an die Stadt mit der Nachfrage wegen eines Klassenkameraden und Freundes, von der ich oben berichtet habe. Dieses Interesse und diese vorsichtig aufkeimende Sympathie wurden jedoch beschädigt durch einen bedauerlichen und doch auch bezeichnenden, im einzelnen heute nicht mehr aufzuklärenden Vorfall. Bei einem weiteren Besuch im Jahre 1995 nämlich musste Hans Katzenstein feststellen, dass die Gedenktafel, die er und seine Schwestern 1988 für den Vorraum der Synagoge gestiftet hatte, nicht mehr vorhanden, sondern durch eine Tafel mit fehlerhaftem hebräischen Text ersetzt worden war. Senatspräsident Dr. Richard Katzenstein - ein CelIer Schicksal. In Anbetracht der Tatsache, dass es in dieser Stadt zahlreiche Juristen gibt, deren Wirken durch die Benennung einer Straße gewürdigt wurde, möchte ich vorschlagen, auch der Erinnerung an Dr. Richard Katzenstein eine 12 Celler Straße zu widmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Literaturhinweise

Ralph Busch Reise in die Vergangenheit – oder: der Fall Katzenstein, in: Schalom, Harburg! Jüdische ehemalige Harburgerinnen und Harburger in ihrer alten Heimatstadt, Hamburg-Harburg 1992, S. 17-25. Ulrich Hamann Das Oberlandesgericht Celle im Dritten Reich – Justizverwaltung und Personalwesen, in: 275 Jahre Oberappellationsgericht – Oberlandesgericht Celle, Festschrift, 1986, S. 143-231, bes. S. 164 ff. „Kurze Erinnerungsnotiz über die jüdische Gemeinde in Celle 1926-1933“ (ca. 1980), von Hans Katzenstein (Stadtarchiv Celle). Brigitte Streich Senatspräsident Dr. Richard Katzenstein (1878-1942), in: Juden in Celle. Biographische Skizzen aus drei Jahrhunderten (Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte. Schriftenreihe des Stadtarchivs und des Bomann-Museums) Bd. 26, 1996, S. 261-270. Die Autorin Jahrgang 1954. Studium der Geschichte, Romanistik und Historischen Hilfswissenschaften an der Universität Göttingen. Promotion 1989 (Zwischen Reiseherrschaft und Residenzbildung: Der wettinische Hof im späten Mittelalter). 1991 bis 1993 Ausbildung für den höheren Archivdienst im Landeshauptarchiv Magdeburg, am Institut für Archivwissenschaft in Marburg und am Bundesarchiv Koblenz. 1993 bis 1994 Archivrätin am Landeshauptarchiv Magdeburg, 1.8.1994 bis 31.7. 2001 Leiterin des Stadtarchivs Celle, seit 1.8.2001 Direktorin des Stadtarchivs Wiesbaden. Veröffentlichungen Geschichtliches Ortsverzeichnis der ehemaligen Grafschaften Hoya und Diepholz (1993); Das Amt Altenburg im 15. Jahrhundert. Zur Praxis der kursächsischen Lokalverwaltung im Mittelalter (2000); Aufsätze zu Themen der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Mitglied der Historischen Kommission von Thüringen sowie der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Mitarbeiterin bei der „Residenzen- Kommission“ der Göttinger Akademie der Wissenschaften. 13 Diese Rede erscheint zur Wanderausstellung „Justiz im Nationalsozialismus – Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes“, die seit Januar 2001 in niedersächsischen Gerichten gezeigt wird: Amtsgericht Hannover: 27. Januar bis 17. April 2001 Landgericht Oldenburg: 8. Mai bis 6. Juli 2001 Oberlandesgericht Celle: 27. Juli bis 4. Oktober 2001 Landgericht Göttingen: 8. 11.2001 bis 14.1.2002 Landgericht Verden: 27. Januar bis 27. März 2002 Landgericht Braunschweig: 15. April bis 18. Juni 2001 Weitere Ausstellungsorte 2002/2003: Stade Aurich Osnabrück Lüneburg Bückeburg Papenburg Nordenham Weitere Informationen zur Ausstellung, zum Begleitprogramm und schriftliches Informationsmaterial erhalten Sie beim: Niedersächsischen Justizministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Waterlooplatz 1 30169 Hannover Tel. (0511) 120 50 30 Mobil (0179) 41 90 337 Fax (0511) 120 99 50 30 Außerdem erschienen in dieser Reihe: •= ... am 11. April 1945 befreit: Das Strafgefängnis Wolfenbüttel und die Justiz im Nationalsozialismus. Rede von Dr. Rainer Litten am 11. April 2000 anlässlich des 55. Jahrestages der Befreiung der Gefangenen des Strafgefängnisses Wolfenbüttel •= Das juristische Erbe des „Dritten Reiches“ – Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung. Vortrag von Prof. Dr. Joachim Perels im Amtsgericht Hannover am 5. April 2001 •= Warum gab es nur so wenige, die Courage zeigten? Rede des Nieder-sächsischen Justizministers Prof. Dr. Christian Pfeiffer am 27. Juli 2001 im Oberlandesgericht Celle •= Das „gesetzliche Unrecht“ der NS-Justiz und die Bedeutung der demokratischen Rechtsordnung – Rede von Dr. Rainer Litten am Vorabend des 9. November 2001 im Landgericht Göttingen – Weitere Texte in Vorbereitung – Herausgeber: Niedersächsisches Justizministerium Am Waterlooplatz 1 30169 Hannover Dezember 2001 

Aus: Vortrag von Dr. Brigitte Streich am 2. August 2001 im Oberlandesgericht Celle