Die Treppe zum Plenarsaal des Oberlandesgerichts Celle führt an einem bunten Glasfenster vorbei, das außer mit allegorischen Darstellungen mit einer Inschrift verziert ist, der sich die in diesem Gebäude tätigen Amtspersonen offenbar verpflichtet fühlen sollen: "Ein Volk, ein Reich, ein Recht."
Die Ähnlichkeit dieser Losung mit dem NS-Vers von Volk und Reich und Führer ist gerade an dieser Stätte westdeutscher Rechtsprechung nicht ohne Pikanterie: Präsident des Landwirtschaftssenats am Celler Oberlandesgericht ist der Dr. Otto Wöhrmann, dem - bisher ohne nachteilige Folgen für ihn - vorgeworfen wird, er habe sich zu Führers Zeiten ohne Not zu einem Organ nationalsozialistischer Justiz machen lassen.
Dem Oberkriegsgerichtsrat und späteren Oberfeldrichter Wöhrmann oblag beim Zentralgericht des Heeres in Berlin-Charlottenburg die Aburteilung der sogenannten politischen Strafsachen, zu denen außer "heimtückischen Angriffen auf Staat und Partei" vor allem Verbrechen gegen den Paragraphen 5 der Kriegssonderstrafrechts-Verordnung (KSSVO) - Zersetzung der Wehrkraft - zählten.
In einer für die Truppe bestimmten Erläuterung zum KSSVO-Paragraphen 5 hieß es damals, der Tatbestand der Zersetzung der Wehrkraft sei objektiv mit jeder Äußerung und jedem Gespräch erfüllt, "das geeignet ist, mutlos zu machen oder den Willen zum Durchhalten zu schwächen."
Denn: "(Nur) wenn es uns gelingt, die Offensive des Feindes auf den Geist und die moralische Haltung des Volkes und seiner Kämpfer abzuschlagen, wird unsere Kraft ausreichen, diesen krieg in dem von uns allen erhofften Sinne zu beenden."
Kriegsrichter Wöhrmann tat sein Bestes, den Durchhaltewillen zu stärken. Im Gegensatz zu laschen Kriegsrichter-Kollegen, die mildere Urteile aussprachen, fällte Otto Wöhrmann Todesurteile auch da, wo eine andere Sachverhalts-Interpretation eine geringere Strafe ermöglicht hätte. Richter Wöhrmann bewies damit ohne Zweifel die sachliche Richtigkeit einer Notiz, die 1941 - nach seiner Betätigung als Abteilungsleiter des Sonderdezernats Spionage und Feindbegünstigung bei dem Gericht des Kommandanten von Groß-Paris - in seine Personalakte eingetragen war: "Dr. Wöhrmann ist Parteimitglied, und seine politische Haltung bietet die Gewähr dafür, daß er jederzeit rückhaltlos für den Führer und den nationalsozialistischen Staat eintreten wird."
Die rückhaltlose Einsatzbereitschaft Wöhrmanns bedrohte 1944 die Köpfe eines Gefreiten und eines Rittmeisters der damaligen Wehrmacht. Die beiden Soldaten waren - unabhängig voneinander - vor Wöhrmanns Richterstuhl geraten und wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode verurteilt worden.
Die Urteile wurden zwar nicht vollstreckt, doch ist das ein mildernder Umstand, der dem Otto Wöhrmann nicht zugute gehalten werden kann. Vor Wöhrmanns Richterstuhl erschien als Gefreiter der heutige Außenhandelskaufmann Joachim Hertslet aus Vallendar bei Koblenz, der durch seine Kontroverse mit der [26] / Bundesregierung einige Berühmtheit erlangt hat; als angeklagter Rittmeister stand der jetzige Hildesheimer Oberstaatsanwalt Werner Kleffel vor Otto Wöhrmann. Kleffel übt seinen Dienst am Recht im selben Oberlandesgerichtsbezirk aus, in dem Wöhrmann als Senatspräsident Urteile fällt.
Hertslet, im Kriege knapp der Rechtsprechung Wöhrmanns entkommen, erstattete am 1. Dezember 1957 zwei Strafanzeigen: die eine gegen alle richterlichen Beamten und alle Beamten der Strafverfolgungsbehörden, die während des Krieges durch Anwendung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung "Personen dem Henker ... ausgeliefert haben", die andere Anzeige gegen den früheren Oberkriegsgerichtsrat Wöhrmann und den ehemaligen Gerichtsoffizier und Oberleutnant d.R,. Dr. Cramer.
Cramer hatte Hertslet wegen Wehrkraftzersetzung vor Gericht gebracht, Wöhrmann hatte ihn zum Tode verurteilt. Zur Urteils-Vollstreckung kam es nicht: Die Prozeßakte wurde ausgebombt. In einem zweiten Verfahren, dem genau derselbe Sachverhalt zugrunde lag, kam Hertslet - vor einem anderen Richter - mit einem Jahr Gefängnis davon.
Durch seine Strafanzeigen will Hertslet geklärt wissen, ob Wöhrmanns Todesurteil gegen ihn Rechtens war oder ob dieser Richter mit der unerbittlichen Anwendung des KSSVO-Paragraphen mehr tat, als er, ohne sich selbst zu gefährden, tun mußte. Hertslet beschuldigte den Otto Wöhrmann der Rechtsbeugung (SPIEGEL 7/1959).
Der Fall Hertslet zeigt nämlich, in welchem Maße es auch zu Hitlers Zeiten in das freie Ermessen eines Richters - gestellt war, Sachverhalte nach eigenem Gewissen und nicht nach dem verordneten "Gewissen der Nation" zu beurteilen: Das Todesurteil gegen Hertslet fällte der Oberkriegsgerichtsrat Wöhrmann wegen Zersetzung der Wehrkraft; die Gefängnisstrafe verhängte ein Kriegsgerichtsrat Klein wegen Volltrunkenheit.
Beide Male saß der Gefreite Hertslet nicht allein auf der Anklagebank. Zusammen mit ihm wurde der Unteroffizier Anton Hamm beschuldigt, bei der Artillerie-Einsatz-Abteilung (mot.) 75 in Eberswalde demonstrativ ein Führerbild zerrissen zu haben.
Der Sachverhalt: Hertslet und Hamm hatten beschlossen, das öde Kasernendasein auf Landserart zu beleben - wer einen Witz erzählt, bekommt einen Schnaps. Den beiden fielen so viele Witze ein, daß sie sich alsbald zu ungeheuren Taten befähigt fühlten. Unter lautem Johlen zerbrachen sie die geleerten Flaschen, schleuderten Blumenvasen gegen die Wand und gerieten schließlich auch an ein Hitlebild, das ihrem trunkenen Kraftgefühl bisher entgangen war.
Der Gefreite Hertslet starrte das Konterfei seines Obersten Kriegsherrn mit glasigen Augen an und lallte: "Wollen wir es zur Sau machen?" Unteroffizier Hamm war zu keinem Einwand mehr fähig. Hitlers Bild wurde am Boden zerstört. Die Szene blieb den Dienstvorgesetzten der einsamen Kasernenzecher nicht verborgen: Am 30. Oktober 1943 fällte Richter Wöhrmann über die beiden Bilderstürmer das Todesurteil.
Am 14. April 1944 - nach Verlust der Prozeßunterlagen durch Bombentreffer - fanden die beiden vor dem Feldkriegsgericht der Wehrmachtskommandantur [27] / Berlin, das unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein tagte. Klein - heute Rechtsanwalt in Darmstadt - fällte ein sorgsam abgewogenes Urteil, das jeder Kritik standzuhalten vermochte und tatsächlich auch nicht beanstandet wurde.
Das Gericht; so formulierte Klein, sei überzeugt, daß die Soldaten Hertslet und Hamm sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt hatten - allerdings fahrlässig, was zu bestrafen sei. Donnerte der Kriegsgerichtsrat Klein augenzwinkernd: "Die Grundlage des Selbstbehauptungswillens des deutschen Volkes ist der Glaube an den Führer. Wer durch eine symbolische Handlung ... diesen Glauben zerstört, ... der erfüllt objektiv den Tatbestand der Zersetzung der Wehrkraft."
Nun stehe aber fest, daß die Tat "mit der Einstellung der Angeklagten nicht das allermindeste zu tun hatte". Sondern: "Die Tat ist nichts anderes als ein Ausfluß reiner Zerstörungsfreude, die durch Alkohol ausgelöst wurde und der eben zufällig auch ein Bild zum Opfer fiel, das einen verehrungswürdigen Mann, nämlich den Führer, zeigte. Derartige Akte haben sich zu allen Zeiten ereignet. Es sind ihnen auch zu allen Zeiten Porträts oder Büsten verehrungswürdiger Männer (z. B. Bismarck) zum Opfer gefallen. Es hieße der Sache eine größere Bedeutung zuerkennen, als ihr wirklich zukommt, wollte man die Täter mit der vollen Schwere des Gesetzes treffen."
Hatte der Gefreite Hertslet das Glück gehabt, erst an den scharfen Wöhrmann und danach an den mild-verständnisvollen Klein zu geraten, so widerfuhr dem Rittmeister z.V. Kleffel - dem jetzigen Hildesheimer Oberstaatsanwalt - das Unglück, den beiden Herren in umgekehrter Reihenfolge zu begegnen: Vom Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin (Klein) wurde Kleffel am 11. Dezember 1943 aufgrund des Paragraphen 5 KSSVO zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Zentralgericht des Heeres (Wöhrmann) bestrafte den Rittmeister in derselben Sache und aufgrund desselben Paragraphen am 30. August 1944 mit dem Tode.
KIeffel räumt ein ("Ich habe im Unterstand die Leute mal aufgeklärt"), daß es sich bei ihm um einen "schwierigen Fall" gehandelt habe: Der Rittmeister damals im Raum Welikije Luki beim Leitstab des Höheren Kommandeurs der Nachschubtruppen der Heeresgruppe Mitte, bezeichnete seinen Führer lauthals als Syphilitiker und paranoide Erscheinung und krakeelte: "Niemand kann gleichzeitig Anstreicher, Maler, Architekt, Feldherr und Staatsmann sein." Zwei junge Leutnants zeigten Kleffel an.
Trotz der Schwere des Falles verstand sich der Kriegsgerichtsrat Klein wiederum auf eine besondere Auslegung der KSSVO. Das Zuchthausurteil, das - da der Angeklagte ein Offizier war - dem Führerhauptquartier vorgelegt werden mußte, wurde jedoch aufgehoben, und zwar durch den Feldmarschall Keitel, gemäß der in den Nürnberger Prozeß-Protokollen wiedergegebenen Auffassung des ranghöchsten Dauer-Umfallers im Führerhauptquartier: "Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen." Keitel, der in Nürnberg gehenkt wurde, fand in Otto Wöhrmann einen gehorsamen Richter: Nach kurzer Verhandlung verkündete Wöhrmann das Todesurteil. Kleffel: "Einfach auf Befehl."
Gemäß der herrschenden, jeder Humanitätsduselei abholden Gesinnung hatte der stramme Wöhrmann auch der Ehefrau Erika Kleffel eine Sprecherlaubnis für den 2. Juli 1944, den Geburtstag ihres Mannes, versagt. Zusammen mit ihren beiden Kindern, zwei Jungen im Alter von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren, wollte Frau Erika ihren Mann noch einmal sehen, nachdem der Generalrichter Rosencrantz, Chefrichter beim Zentralgericht des Heeres, dem Besuch zugestimmt hatte. Rosencrantz mußte schließlich - entgegen Wöhrmanns Wünschen - direkt die Sprecherlaubnis erteilen.
Wöhrmann weigerte sieh auch, dem gerade zum Tode verurteilten Kleffel einen Abschiedsbrief seiner Frau auszuhändigen. Kleffel erhielt den Brief drei Wochen später durch den Oberfeldrichter (Oberkriegsgerichtsrat) Dr. Baecker, heute Rechtsanwalt in Wiesbaden, und den Generalrichter Rosencrantz, der heute als Staatsanwalt in Kleffels Hildesheimer Dienststelle fungiert.
Rosencrantz und Baecker wußten, daß Kleffel ein Vetter des Verschwörers Carl Goerdeler war - aber sie sagten Wöhrmann davon nichts. So erreichten sie, daß die Vollstreckung des Todesurteils an Kleffel zur Bewährung ausgesetzt wurde. Kleffel wurde dem Vizeadmiral Heye heute CDU-Bundestagsabgeordneter überstellt, der damals die sogenannten Kleinkampf-Verbände der Kriegsmarine befehligte und gleichfalls Kleffel-Vetter war. Heye versprach, seinen Verwandten auf ein Himmelfahrtskommando zu schicken - was unterblieb.
Der Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin, dem die Klärung des Falles Wöhrmann obliegt, ist offenbar - neunzehn Monate nach Eingang der Hertslet-Anzeige - mit dem "Ermittlungsverfahren gegen Wöhrmann und andere wegen Rechtsbeugung und anderer Straftaten" (Aktenzeichen 2 P. Is 931/58) noch nicht recht vorangekommen. Bisher jedenfalls ist das niedersächsische Justizministerium, das die Dienstaufsicht über das Oberlandesgericht Celle führt; nur "informatorisch" mit dem Fall Wöhrmann befaßt worden. Richter Wöhrmann spricht nach wie vor Recht. SPD-Ministerpräsident Kopf, ein Bundesbruder Wöhrmanns, orakelte lediglich, er werden den Dingen ihren Lauf lassen.

Der Spiegel, 08.07.1959

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