Jüdinnen und Juden in Celle 1933 - 1938

Anfang 1933 lebten noch 71 Männer, Frauen und Kinder jüdischen Glaubens in Celle. [Diese Zahl ist - so Dr.Mijndert Bertram - als Mindestangabe zu betrachten. Wilfried Köppen nennt in seinem Aufsatz "Amtshilfe. Bis Celle ohne Juden war" für Anfang 1933 etwa 80 in Celle lebende Personen jüdischen Glaubens; in: Holtfort u.a., "Hinter den Fassaden", Göttingen 1982, S. 97] Diese 71 Personen kamen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten: Vom Senatspräsidenten am OLG, Dr. Richard Katzenstein, zum aus "Zentralpolen" eingewanderten Schuhmacher Fischel Gezelewitsch.
Zur eigentlichen jüdischen Gemeinde wurden 10 bis 12 Familien gerechnet. Dabei kannten sich die Mitglieder dieses Personenkreises untereinander nicht unbedingt, aufgrund der bereits erwähnten heterogenen Sozialstruktur an sich, aber auch weil sie z.T. nach Assimilierung strebten oder aber mitunter ihre religiöse Orientierung verbargen.

Erste offizielle antisemitische Maßnahmen nach der Machtübernahme

Die systematische Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe begann in Celle mit dem Boykott ihrer Ladengeschäfte und Anwaltspraxen am 1. April 1933. Fünf Tage später beschloß das Bürgervorsteherkollegium, an jüdische Firmen keine städtischen Aufträge mehr zu vergeben.
Mit dem am 7. April 1933 erlassenen "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurde die Ausschaltung der JüdInnen aus dem öffentlichen Dienst eingeleitet. Die beiden Celler Richter, die zunächst unter die Sonderregelung für Frontkämpfer [aktive Soldaten im ersten Weltkrieg] fielen, wurden nach zwischenzeitiger Versetzung an untere Gerichte schließlich doch in den Ruhestand versetzt. Von den jüdischen Rechtsanwälten durfte nur einer weiterhin vor Gericht auftreten.
Bis Ende 1933 hatten 17 der ortsansässigen Jüdinnen und Juden die Stadt verlassen. Überwiegend waren es die jungen, ungebundenen sowie diejenigen, denen bereits die Existenzgrundlage genommen worden war.

Abwarten ...

Den Zurückbleibenden wurde das Leben immer schwerer gemacht. Sie wurden schrittweise ökonomisch stranguliert, politisch entrechtet, gesellschaftlich isoliert. Dennoch flachte Emigrationskurve nach 1933 deutlich ab: Celle war trotz allem "Heimat", "deutsch war man nach Bildung, Lebensweise, Denken und Fühlen." Weiterhin band der Besitz, die nicht abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung der Kinder. Schließlich waren es die restriktiven Einwanderungsgesetze der Zielländer.
So entstand eine abwartende Haltung und auch die Hoffnung auf bessere Zeiten. Speziell in Celle hatte man zudem das Gefühl - so Kurt Roberg in einem Interview - sich in einer relativ guten Lage zu befinden. Trotz spürbar dominierendem Antisemitismus blieb dieser "im großen und ganzen passiv und schlug nicht in Ausschreitungen um." Nach Erinnerung des Kurt Roberg war man "geradezu stolz darauf, daß im Gegensatz zu anderen Städten die Juden in Celle kaum angepöbelt, Kinder auf dem Schulweg nicht belästigt und Jugendliche nicht verprügelt wurden." Um diesen geduldeten Status nicht zu gefährden "war man um Unauffälligkeit bemüht", und so "ging das Leben irgendwie weiter".

Zuspitzung der Lebenssituation

Ab Mitte der 30er Jahre setzte in Celle die Veräußerung einer ganzen Reihe in jüdischem Besitz befindlicher Einzelhandelsgeschäfte ein, da die permanente, von Drohungen begleitete Boykottpropaganda, der Ausschluß von öffentlichen Aufträgen, die Verweigerung der Annahme von Werbeinseraten und andere diskriminierende Bedingungen die Kaufleute zur Liquidation zwangen. Zudem hatte der Erlaß der "Nürnberger Gesetze" im September 1935 [Auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP ("Reichsparteitag der Freiheit") vom 15.9.1935 wurde dem Antisemitismus eine gesetzliche Grundlage verschafft: Durch das "Reichsbürgergesetz" wurden die Rechte deutscher StaatsbürgerInnen, die jüdischen Glaubens waren oder zwei Großeltern jüdischen Glaubens hatten, stark eingeschränkt. Das zweite der "Nürnberger Rassegesetze" war das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", kurz "Blutschutzgesetz", und beinhaltete das Verbot von sog. "Mischehen" zwischen NichtjüdInnen und JüdInnen.] den Jüdinnen und Juden manche Illusionen hinsichtlich einer Entschärfung der Situation genommen.
NutznießerInnen dieser Zwangsverkäufe waren i.d.R. deutsche NachbarInnen, die Immobilien, Ladeneinrichtungen und Warenlager zu günstigen Preisen übernehmen konnten. Allerdings beteiligte sich auch die Stadt an der "Arisierung" jüdischen Eigentums, etwa durch den Kauf des Freidbergschen Kaufhauses.
Nun nahm auch die Zahl der Emigrationen wieder zu, überwiegend ältere Jugendliche und junge Erwachsene, die vorangeschickt wurden.
Anfang 1938 lebten in Celle 36 "Volljuden". Eine Reihe jüdischer Familien hatte Celle bereits verlassen: Die Atmosphäre in der Stadt war immer gefährlicher geworden, die antisemitische Propaganda - vor allem auch in der "Celleschen Zeitung" - hatte in ihrer Schärfe immer mehr zugenommen. Die jüdischen Geschäfte hatten nur noch wenige KundInnen. Manche kauften auf Kredit, ohne je zu bezahlen, in der Gewißheit, die JüdInnen bekämen ja doch kein Recht.

Ganz normaler Antisemitismus

"Das Bestreben der Juden, sich gegenüber dem Wirtsvolke abzusondern, beruht nicht nur auf dem rassischen Unterschied, sondern besonders auf dem Gegensatz der religiösen Auffassung, die in dem Andersgläubigen einen Gegner sah. Jener Gegensatz zwischen der christlichen und jüdischen Religion führte, neben dem Bestreben, durch ihre Fähigkeit des leichten Gelderwerbs zu Macht zu kommen, zu den Judenverfolgungen des Mittelalters. (...)"
1937 verfaßte Stadtarchivar Otto von Boehn den Aufsatz "Die Geschichte der Juden in Celle", aus der auch obiges Zitat stammt. Dieser im "Celler Beobachter" vom 10.-15. Januar 1939 veröffentlichte Beitrag (im "CB" ergänzt um antisemitische Schlagwörter als Zwischenüberschriften für den/die lesefaulen oder eiligen "Volksgenossen/in"), ist als typisches Beispiel für die Normalität des antisemitischen Wahns anzusehen.
Eine zweite Veröffentlichung, selbstredend ohne Zwischenüberschriften, erlebte der Aufsatz 1974 in der Erstauflage der "Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge", herausgegeben von der Stadt Celle. "Es kennzeichnet die Haltung der Celler Bevölkerung in der Zeit nach 1933, daß eine solche streng an die Akten des Stadtarchivs sich haltende, gründliche und objektive Arbeit damals geschrieben werden, vor allem aber, daß sie in völlig unveränderter Form [stimmt nicht, s.o.] in einer Tageszeitung erscheinen konnte" heißt es kommentierend in der Festschrift.
Nun, es dürfte wohl eher die Ignoranz der Stadt Celle dokumentieren, diesen antisemitischen Aufsatz ausgerechnet in der Festschrift abzudrucken. Immerhin taucht er in der Neuauflage der Festschrift 1984 nicht mehr auf ...

"Copyright" für Antisemitismus? ...

Interessant ist auch die Auffassung von Dr. Brigitte Streich [Leiterin des Celler Stadtarchivs und Herausgeberin des Bandes "Juden in Celle. Biographische Skizzen aus drei Jahrhunderten", Celle, November 1996, Reihe: Celler Beiträge zur Landes- und Kulturgeschichte. Schriftenreihe des Bomann-Museums, Band 26. Eine Besprechung des hier nicht weiter berücksichtigten Werkes findet sich in der "publiz" Nr.23] zu diesem Aspekt Celler "Vergangenheitsbewältigung": "Sein [von Boehns] Aufsatz, (...) der aufgrund einiger zeitbedingter Formulierungen auf Kritik gestoßen war, obwohl man seinem Autor keinesfalls eine Nähe zum NS-Regime unterstellen kann, fehlt in der Neuauflage der FS von 1984." [Streich 1996, S.12]
Der schönfärberische Ausdruck der "zeitbedingten Formulierungen" - als ob der antisemitische Gehalt des Aufsatzes sich auf Formulierungsfragen reduzieren ließe - ist schon bemerkenswert. Aber auch der naheliegende Umkehrschluß aus Streichs Einschätzung - mensch könne von Boehn "keinesfalls eine Nähe zum NS-Regime unterstellen", ergo sei der Artikel, abgesehen von "zeitbedingten Formulierungen", auch nicht antisemitisch (und sein Abdruck in der FS nicht so dramatisch) - hat es in sich: Er geht nämlich konform mit folgenden Thesen:
1. Zwischen "den" Nazis bzw. dem NS-Regime und "den" Deutschen war eine klare Trennungslinie zu ziehen.
2. Die Nazis haben den Antisemitismus "gepachtet", was unter anderem heißt:
3. Antisemitische Aktionen gingen allein vom Regime aus.

... wohl kaum!

zu 1: "Die Nazis" waren schlichtweg Teil der deutschen Bevölkerung. Das alleinige Kriterium der Mitgliedschaft in einer NS-Organisation ist zu formalistisch, da es an sich wenig über die Motivation zu dieser Mitgliedschaft aussagt. Umgekehrt bedeutet eine Nichtmitgliedschaft längst kein antifaschistisches Bewußtsein.
zu 2: Der Antisemitismus war keine Erfindung der Nazis, sondern kulturelles Allgemeingut im zivilisiert-christlichen Abendland. Nicht einmal die Arbeiter(Innen)bewegung war hiervon gefeit: Antisemitismus wurde von Arbeiterparteifunktionären oft als fehlgeleiteter Protest verharmlost, und opportunistisch kamen die Parteien dem Antisemitismus der "Massen" entgegen, was sich bei der KPD bspw. in der Entfernung jüdischer Mitglieder aus repräsentativen Funktionen äußerte.
zu 3: Da der Antisemitismus eine von den Nazis eigenständige Erscheinung war, mußte er dementsprechend auch nicht von ihnen befohlen werden. Vielmehr versuchte die NSDAP, sich den Antisemitismus nutzbar im Sinne der nach Innen geschlossenen, nach Außen expandierenden "Volksgemeinschaft" zu machen. Was eben auch hieß, der militanten Basis, die nach der Machtübernahme endlich "Schluß" machen wollte mit der "Judenfrage", entgegenzukommen. Die Boykottaktion vom 1.April 1933 war u.a. ein Ventil für die erhitzten "VolksgenossInnen" in den Basisorganisationen, und trotz ausdrücklichster Verbote der Parteiführung setzte die Parteibasis ihre Boykottaktionen nach dem 1.4. fort.
Diese Wechselwirkung zwischen willkürlichen Zugriffen der Parteibasis und administrativen Maßnahmen setzte sich in der Folgezeit fort: Antisemitismus mußte dem "Volk" nicht unbedingt befohlen werden, und gelegentlich mußte die Bürokratie auch an den "Volkswillen" erinnert werden.

Nicht Dabeisein ist nicht Alles

In einem Gesellschaftssystem, das den breiten Bevölkerungsmassen politische Apathie bzw. Rückzug ins "Private" und nur gelegentliche Zustimmung auf Massenveranstaltungen gestattet, ist der/die Einzelne nicht unmittelbar an eigenen Handlungen zu messen. Die Nichtbeteiligung an den antisemitischen Aktionen kann also durchaus als Beteiligung im Sinne der herrschenden Verhältnisse, die erst dadurch zu solchen werden, betrachtet werden. Mann / frau läßt die Parteiorganisation handeln. Nur insoweit mann/frau selber Teil einer solchen gesellschaftlichen Abteilung ist, wird die Handlung notwendig. Aber nicht als eigene, sondern als Teil des Ganzen. Den Terror überhaupt zu akzeptieren ist die politische Handlung des Einzelnen - egal, ob NSDAP-Mitglied oder nicht.

Deportationen nach Polen

Im Oktober 1938 veranlaßte das Hitlerregime umfassende Deportationen nach Polen. Geplant war die Vertreibung von 50.000 im Deutschen Reich lebenden polnischen JüdInnen, die von dem am 31. März 1938 mit Wirkung vom 30.10. erlassenen Ausbürgerungsgesetz der polnischen Regierung betroffen wurden. Es sah vor, daß jede/r Pole/in ausgebürgert werden konnte, die/der länger als fünf Jahre ununterbrochen im Ausland gelebt hatte. Die antisemitische polnische Regierung wollte sich damit aller unliebsamen MitbürgerInnen, insbesondere der JüdInnen, entledigen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes begann die GESTAPO auf Ersuchen des deutschen Auswärtigen Amtes vom 26. Oktober die Abschiebeaktion der JüdInnen, die aber schon am 29. des Monats wegen polnischer Repressalien gegen "Reichsdeutsche" abgebrochen werden mußte.
Einer dieser aus Polen stammenden JüdInnen war der Celler Alteisenhändler Mendel Schul. Jedoch gelang auch bei ihm nicht die Abschiebung nach Polen, er kam "nur" bis Berlin und kehrte dann zurück nach Celle. Nach seiner Rückkehr war sein Geschäft versiegelt, aber er soll weiterhin - als Vermittler - im Schrotthandel tätig gewesen sein.
Der 1888 geborene Mendel Schul muß später unter die Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei vom 7. September 1939 gefallen sein ("Inschutzhaftnahme polnischer Juden"), die verfügte, daß alle männlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit zu verhaften seien. Er kam 1942 im KZ um; seine Kinder Adolf und Regina hatten schon im Januar und Juli 1939 Celle verlassen, seine Frau Berta zog am 31.7.1940 nach Hannover.

AG 8.April 1945

abgeschrieben wurde u.a. aus:
Bertram, Mijndert: Celle - Eine deutsche Stadt vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. 1.Band: Das Zeitalter der Weltkriege, Celle 1992, Hg.: Stadt Celle; insbesondere S. 232-234, 240-242.
Köppen, Wilfried: Amtshilfe. Bis Celle ohne Juden war, in: Holtfort u.a.: Hinter den Fassaden, Göttingen 1982, S. 97-102
Obenaus, Herbert u. Sibylle (Hg.): "Schreiben, wie es wirklich war!" Aufzeichnungen Karl Dürkefäldens aus den Jahren 1933 - 1945, Hannover 1985, S. 85ff.

Aus: Publiz. Politik und Kultur aus Celle, Nr. 28, Febr. 1998, S. 8-9,