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- RECHTSANWALT MANFRED HERZFELD
Manfred Herzfeld (undatiert)
Im Mai 1921 trat Manfred Herzfeld (geb. 1887) in die Celler Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Julius von der Wall, Mühlenstraße 25, ein. Dardurch wurde die Kanzlei zu einer der größten des OLG-Bezirks. Sie war lange die einzige von jüdischen Anwälten betriebene Praxis in Celle. Herzfeld, seine Frau Hedwig (geb. 1891) und die Tochter Eva (geb. 1919) wohnten zunächst Am Bahnhof 7 (heute Bahnhofsplatz); Ende 1930 zog die Familie in einen Neubau in der Schwicheldtstraße 19a.
Herzfeld hatte kaum Kontakte zur jüdischen Gemeinde in Celle. Er zählte zudem zu einer Minderheit der organisierten Juden in Deutschland, die der „Zionistischen Vereinigung für Deutschland“ angehörte.
Die im April 1933 einsetzende Boykottkampagne gegen jüdische Rechtsanwälte wirkte sich drastisch auf die wirtschaftliche Situation der Rechtsanwaltskanzlei aus, so dass Herzfeld und von der Wall ihr Büro von der Mühlenstraße 25 in die Wohnung Herzfelds in der Schwicheldtstraße verlegten.
"Die am Ort und im Bezirk wohnenden Klienten wagten es nicht mehr, jüdische Anwälte zu besuchen; die jüdischen Anwälte im Oberlandesgerichtsbezirk hatten entweder ihre Praxis aufgeben müssen oder diese war so verkleinert, dass sie kaum noch Sachen für das Oberlandesgericht abgeben konnten. Bereits Ende 1933 war die Praxis nahezu vollständig zum Erliegen gekommen."
So beschrieb Herzfeld in seinem Wiedergutmachungsverfahren die Situation der Kanzlei. Staatlichen Maßnahmen, die darauf zielten, jüdischen Rechtsanwälten die Zulassung zu entziehen, entging Herzfeld, da er den Ausnahmetatbestand der sogenannten Frontkämpferregelung für sich geltend machen konnte.
Im August 1935 hatte Herzfeld eine konfliktträchtige Auseinandersetzung mit SA-Leuten, die ihn in Hannover am Betreten eines von einem jüdischen Inhaber geführten Zigarrenladens hindern wollten. Nachdem seine Frau und seine Tochter schon Ende 1933 bzw. Ende 1934 nach Palästina emigriert waren, verließ auch er „fluchtartig“ Celle Richtung Jerusalem. In der Emigration arbeitete Herzfeld als Versicherungskassierer. Unterstützt wurde er in dieser Zeit durch seinen in New York lebenden Bruder Arnold Herzfeld.
„Gruß an Deutschland. Eine Abrechnung in Versen“ ist der Titel einer kleinen Gedichtsammlung, die Herzfeld 1947 in Jerusalem veröffentlichte und in der er sich mit den nationalsozialistischen Verbrechen auseinandersetzte.
Im Jahr 1950 erhielt Manfred Herzfeld das Angebot, als Anwalt in Wiedergutmachungssachen für die Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) zu arbeiten. Er kehrte nach Deutschland zurück und war zunächst in Baden-Württemberg und ab 1953 in Berlin tätig. Ab 1956 wirkte er als freier Rechtsanwalt vor allem für die United Restitution Organization (URO). Regelmäßig schrieb er in dieser Zeit in der Zeitschrift „Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht“ (RzW) Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung. 1968 starb Manfred Herzfeld, 1972 seine Frau Hedwig.
Herzfelds Enkelin, Miriam Oxford-Loewy, hat in einigen Radioessays die Lebensgeschichte ihres Großvaters und der Familie beschrieben („Wer niest denn da?“).