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OLG-Gebäude mit Hakenkreuz-Fahnenschmuck zur 225-Jahr-Feier im Jahr 1936.RWLE Möller Stiftung
Die Nationalsozialisten wollten aus der Justiz ein willfähriges Instrument ihres Staates machen. Die Gerichte sahen sich einer Vielzahl von Maßnahmen ausgesetzt, die eine Rechtsprechung unter rechtstaatlichen Grundsätzen im Laufe der Zeit immer schwieriger werden ließen und schließlich, zumindest in Teilbereichen, unmöglich machten. Die Richter selbst verloren weitgehend ihre Unabhängigkeit, viele Zuständigkeitsbereiche wurden an die Sondergerichte und den Volksgerichtshof übertragen, Polizei und Gestapo erhielten Befugnisse aus dem Bereich der Justiz übertragen und die NSDAP mischte sich in dienstliche Angelegenheiten der Gerichte und die Stellenbesetzung ein.
Der Präsident des Celler Oberlandesgerichts (OLG), Adolf von Garßen (1884-1946, Foto), war einer von nur zwei Präsidenten im Deutschen Reich, die schon vor 1933 einen OLG-Bezirk leiteten und dies – ohne bei der Machtübernahme schon ein NSDAP-Parteibuch gehabt zu haben – bruchlos bis 1945 weiter tun konnten, bevor sie von den Briten aus dem Amt entfernt wurden. Mit der Mehrzahl seiner Richterkollegen am OLG trat er am 1.5.1933 in die NSDAP ein. Dem Präsidenten kam eine bedeutende Rolle zu, weil er mit der Durchsetzung nationalsozialistischer Stellenpolitik befasst war. Auch griff v. Garßen in Verfahren ein, die nicht den Verlauf nahmen, den die Machthaber sich wünschten.
Bereits im April 1933 erließen die Nazis das sog. “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das ermöglichte, unbequeme Beamte zu entfernen. Neben Sozialdemokraten und Kommunisten zielte es vor allem auf Juden, denn in diesem Gesetz gab es zum ersten Mal einen “Arierparagraphen“. In Personalsachen gegen diese Gruppen ließ sich von Garßen bereitwillig vor den Karren der Nationalsozialisten spannen, nicht zuletzt auch aus persönlicher Abneigung. Am OLG Celle wurde u.a. wegen seiner jüdischen Abstammung der Senatspräsident Dr. Richard Katzenstein (1878-1942) aus dem Dienst entfernt. Er wurde zunächst nach Harburg, einer Hochburg des Nationalsozialismus, versetzt und im Februar 1934 in den Ruhestand geschickt. 1936 emigrierte er nach Palästina. Nach ihm wurde eine Straße nahe des OLG benannt.
Aus einem Schreiben an den preußischen Justizminister vom 10.6.1933 den Fall Katzenstein betreffend, wird die antijüdische Haltung v. Garßens deutlich:
"Es kommt indessen überhaupt nicht in Betracht, daß Katzenstein als Senatspräsident in Celle bleiben könnte. Von jeher hat hier die Ernennung eines Juden zum Richter im Bezirk des Oberlandesgerichts in Celle Befremden und Unbehagen ausgelöst. […]Die niedersächsische Bevölkerung erträgt nun einmal keinen Nichtarier als Vorsitzenden eines Senats des Oberlandesgerichts […]. Mitunter färbt diese Einstellung sogar auf Kritiken ab, die sich gegen andere, zweifelsfrei deutschstämmige, nationale und soziale Richter wenden. Bliebe Katzenstein Senatspräsident in Celle, so würde das Volk hier meines Dafürhaltens am Sinne des Gesetzes vom 7. April 1933 irre werden. […] M. E. gebietet das Staatsinteresse, Katzenstein nach § 4 des Gesetzes vom 7. April 1933 aus dem Dienst zu entlassen."
Von Garßen und der Celler Generalstaatsanwalt Schnoering nahmen am 23./24. April 1941 an einer Tagung höchster Juristen teil, auf der sie durch den Justizminister über die Vernichtung “lebensunwerten Lebens“ mittels Gas und die Scheinlegalisierung dieser Krankenhausmorde unterrichtet wurden.
Im Jahr 2002 wurde die Busspange zwischen Schloßplatz und Mühlenstraße zum Gedenken an den OLG-Senatspräsidenten Richard-Katzenstein-Straße benannt.
Literatur: Hamann 1986, Möller/Polster 2003; Nds. Landeszentrale 2002; Opitz 2005; Streich 1996; Rückert/Vortmann 200