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Die Anklageschrift im KPD-Prozess 1934
Die Anklageschrift im KPD-Prozess 1934

Anklageschrift gegen Willibald Löbcke und 23 andere

Ausgefertigt vom Generalstaatsanwalt bei dem Berliner Kammergericht, den 6. April 1934.
1) Der Eiskonditor Willibald Löbcke, geb. am 23. September 1897 in Wistringen Krs. Syke, wohnhaft in Celle, Burgstraße 11, zur Zeit in dieser Sache seit dem 2.6.1933 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hannover,
2) der Schneider Louis Berger, geb. am 9. Dezember 1905 in Celle, wohnhaft in Celle, Maschplatz 4, zur Zeit in dieser Sache seit dem 2.6.1933 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hannover,
3) der Fleischer Walter Reinwardt, geb. am 19. Dezember 1900 in Grünhain Krs. Zwickau, wohnhaft in Celle, Maschplatz 4, zur Zeit in dieser Sache seit dem 2.6.1933 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hannover
4) der Arbeiter Alfred Hoßbach, geb. 11. April 1893 in Weißenfels, wohnhaft in Celle, Heinstättenstraße 3, in dieser Sache vom 5. Februar bis 17. März 1933 und seit dem 2.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
5) der Arbeiter Arnold Bach, geb. am 15. September 1909 in Celle, wohnhaft in Celle, Sägemühlenstraße 6, in dieser Sache vom 2. Juni bis 18. Dezember 1933 in Untersuchungshaft gewesen, zur Zeit in anderer Sache im Gerichtsgefängnis Hannover in Strafhaft,
6) der Bauarbeiter Hans Ohrt, geb. am 24. Juli 1898 in Hamburg, wohnhaft in Celle, Lachtehäuserstr. 90, zur Zeit in dieser Sache seit dem 2.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in [2] / Untersuchungshaft,
7) der Schlosser Otto Petrat, geb. am 2. Dezember 1882 in Jagotschin Krs. Dahlkehmen, wohnhaft in Celle, Hugenottenstraße 4, zur Zeit in dieser Sache seit dem 2.6.1933 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hannover,
8) der Elektriker Kurt Wimmer, geb. am 6. November 1907 in Celle, wohnhaft in Celle, Windmühlenstraße 95, tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit, in dieser Sache vom 2.6.1933 bis 17.7.1933 und seit dem 7.8.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
9) der Feinmechaniker Karl Wiedenbach, geb, am 2. Februar 1903 in Celle, wohnhaft in Celle, Maschplatz 4, in dieser Sache vom 2.6.1933 bis 2.9.1933 und seit dem 31.12.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
10) der Bauarbeiter Paul Hartmann, geb. am 13. Januar 1907 in Celle, wohnhaft in Celle, Hohe Lüchte 24, in dieser Sache vom 6.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
11) der Arbeiter August Glück, geb. am 14. September 1900 in Martfeld Krs, Hoya, wohnhaft in Celle, Hohe Lüchte 4, in dieser Sache seit dem 29.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
12) der Waffelbäcker Wilhelm Ahrens, geb. 6. November 1906 in Gardelegen, wohnhaft in Celle, Blumläger Kirchweg No. 8, zur Zeit in dieser Sache seit dem 6.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
13) der Maurer Franz Kunkel, geb. am 29. September 1908 in Celle, wohnhaft in Celle, Blumlage No. 98, zur Zeit in dieser Sache seit dem 25.8.1933 im Gerichtsgefängnis Gifhorn in Untersuchungshaft,
14) der Zimmermann Rudolf Klingemann, geb. am 3. Dezember 1903 in Celle, wohnhaft in Celle, Bierwirthswiese No. 8, in dieser Sache seit dem 6.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
15) der Arbeiter Fritz Müller, geb. 3. Oktober 1901 in [3] / Warburg bei Stendal, wohnhaft in Klein-Hehlen, Petersburgstr. 14,
16) der Schlosser Emil Kobin, geb. am 2. Mai 1894 in Klobecke Krs. Oberbarnim, wohnhaft in Westercelle, Hannoverscheheerstraße 19, in dieser Sache seit dem 6. Juni 1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
17) die Ehefrau Henriette Schmidt, geb. Pahlmann, geb. am 12. Februar 1877 in Celle, wohnhaft in Celle, Harburgerheerstraße 30,
18) der Arbeiter Wilhelm Fromme, geb. am 14. Dezember 1895 in Celle, wohnhaft in Celle, Kirchstrasse 39, in dieser Sache vom 5.2. bis 14.2.1933 in Untersuchungshaft gewesen,
19) der Maurer Anton Hartmann, geb. am 3. Oktober 1908 in Cloppenburg Krs. Oldenburg, wohnhaft in Celle, Kirchstr. 39, in dieser Sache vom 5.2. bis 14.2.1933 in Untersuchungshaft gewesen,
20) der Arbeiter Franz Hauswald, geb. am 4. Mai 1896 in Seußlitz Krs. Großenhain, wohnhaft in Celle. St. Georgstraße 74, in dieser Sache vom 5.2. bis 14.2.1933 in Untersuchungshaft gewesen, zur Zeit bis zum 19.4.1934 in anderer Sache in Strafhaft im Gerichtsgefängnis Hannover,
21) der Steindrucker Josef Wosiontko, geb. am 2. Oktober 1905 in Celle, Kirchstr. 15,
22) der Schlosser Heinrich Eggers, geb. am 9. Februar 1896 in Brockhöfe Krs. Ülzen, wohnhaft in Celle, Bergstraße 14, zur Zeit in dieser Sache seit dem 6.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,
23) der Arbeiter Paul Schang, geb. am 24. April 1915 in Celle, wohnhaft in Celle, St. Georgstraße 16,
24) der Maurer Heinrich Hols, geb. am 30. September 1911 in Wietze, wohnhaft in Westercelle, zur Zeit in dieser Sache seit dem 6.6.1933 im Gerichtsgefängnis Hannover in Untersuchungshaft,

werden angeklagt,

in Celle in den Jahren 1932 und 1933 fortgesetzt und gemeinschaftlich handelnd, [4] /

1) sämtliche Angeschuldigte das hochverräterische Unternehmen, die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam zu ändern, vorbereitet zu haben;

2) die Angeschuldigten zu 1) bis 5), 7), 13) bis 16), 22) 24) durch dieselbe Handlung sich an einem Verein, der wegen eines den §§ 81 bis 86, 127 bis 129 St.G.B. zuwiderlaufenden Zweckes aufgelöst worden ist, nämlich dem Rotfrontkämpferbund, als Mitglied beteiligt oder ihn auf andere Weise unterstützt oder den organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhalten zu haben;

3) die Angeschuldigten Löbcke, Reinward [sic!], Orht [sic!] und Wiedenbach durch dieselbe Handlung Sprengstoff angeschafft und in ihrem Besitz gehabt zu haben in der Absicht, durch die Anwendung derselben Gefahr für das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen entweder selbst herbeizuführen oder andere Personen zur Begehung dieses Verbrechens in Stand zu setzen;

4) die Angeschuldigten zu 1) bis 3), 9), 11) 13) und 24) durch dieselbe Handlung vorsätzlich Waffen oder Munition ohne Aushändigung eines behördlich ausgestellten Waffenerwerbsscheines erworben zu haben.

Verbrechen und Vergehen: strafbar nach §§ 81 Ziff. 2, 86, 86a, 47, 73 STGB.; § 1 des 7. Teils der 3. V.O. Des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 537, 566), §§ 5, 12 und 14 der V.O. des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. Dezember 1932 (RGBl. I S. 548) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. S. 91) und § 2 Abs. 2 StGB., §§ 7, 11 des Gesetzes gegen verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen v. 9. Juni 1884 (RGBl. S. 61), §§ 10, 25 Abs. 1 No. 1 des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 (RGBl. I S. 143). -

Wesentliches Ergebnis der Voruntersuchung:

Gegenstand der Anklage bildet die illegale Betätigung der Angeschuldigten in den Jahren 1932 und 1933 in Celle zur Erreichung der Ziele der KPD.
Die KPD verfolgt, wie gerichtsbekannt ist, das Ziel, die jetzige Staatsform zu ändern und an ihre Stelle die Diktatur des Proletariats nach dem Muster Sowjet-Rußlands zu errichten und eine Arbeiter- und Bauern- [5] / republik einzuführen. Sie erklärt offen, daß dieses Ziel nicht auf legalem Wege erreicht werden könne, sondern nur durch die Beseitigung des bürgerlichen Staates im gewaltsamen Kampfe, also durch bewaffneten Aufstand und Bürgerkrieg. Sie erwartet, daß innere oder äußere Schwierigkeiten bald eine akute revolutionäre Situation herbeiführen werden und will dann den Kampf zur Erreichung ihres Zieles beginnen. Es handelt sich bei diesem Kampf nicht um ein in weiter ferne liegendes Ziel, sondern um ein bestimmtes, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit zur Ausführung zu bringendes Unternehmen. Die KPD ist sich darüber klar, daß ein solcher bewaffneter Aufstand nur dann zum Erfolge führen kann, wenn die Massen zur revolutionären Erhebung geneigt sind und dem Aufruf der Parteileitung zum Bürgerkrieg Folge leisten. Ein Hauptmittel für die ideologische Beeinflussung der Massen ist die Kommunistische Presse, die nicht der abstrakten Erörterung der kommunistischen lehre dient, sondern die ausschließlich den Zweck verfolgt, durch ständige Verunglimpfung des Staates und aller seiner Organe die Masse gegen ihn aufzubringen und sie für eine Teilnahme an dem gewaltsamen Kampf der Arbeiterklasse gegen die bestehende Regierung zu gewinnen.
In dem Bürgerkrieg soll der Kampf für die Ziele der KPD durch die Rote Bürgerkriegs-Armee geführt werden. Die Kerntruppe der proletarischen Armee sollte der Rote Frontkämpferbund bilden, der in Preußen bis zum 3. Mai 1929 und im übrigen Deutschland bis zu dem Verbot der Länder legal bestand. Mit Rücksicht auf seine gefährliche Tätigkeit ist er mit seinen sämtlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen durch Erlaß des Preuß. Ministeriums des Innern vom 3.5.1929 in Preußen und bald darauf in allen übrigen Ländern entsprechend aufgelöst und verboten worden. Trotz dieser verbote besteht der R.F.B., wie gerichtsbekannt ist, illegal weiter und setzt seine revolutionäre Tätigkeit hartnäckig fort, um schließlich als Kerntruppe bereit zu sein, wenn die Stunde der Revolution gekommen ist.
Nach dem Ergebnis der Voruntersuchung hat sich in Celle die KPD für die Erreichung ihrer hochverräterischen Ziele in besonders intensiver weise betätigt, indem

a) der verbotene RFB illegal aufrecht erhalten wurde,
b) zur Bewaffnung der Roten-Bürgerkriegs-Armee ein Waffenlager angelegt, ferner auch Sprengstoff angeschafft wurden,
c) die Massen durch Verbreitung revolutionärer Druckschriften gegen die Regierung aufgehetzt wurden,
d) ein Schwarzsender in Betrieb gesetzt wurde, durch den revolutionäre Sendungen verbreitet wurden. [6] /

Ergebnis der Voruntersuchung

a. Betrifft illegaler Fortbestand des R.F.B.
In Celle bestand der R.F.B. Nach seinem Verbot unter dem Namen K.K. (= Kampf-Komitee) illegal weiter. Er hatte etwa 50 Mitglieder; an seiner Spitze stand der sog. Gesamtleiter. Die Ortsgruppe war in Züge eingeteilt, deren Leitung die Zugführer hatten. Das K.K. hatte neben dem Gesamtleiter noch einen technischen Leiter, die die Aufgabe hatte, die Mitglieder waffentechnisch und wehrsportlich auszubilden. Der technische Leiter unterwies die Zugführer, die ihrerseits wieder den Mitgliedern ihres Zuges wehrsportlichen Unterricht in der Wohnung von Genossen an Hand der Broschüre "Der Weg zum Sieg" - in Hülle Bd. II Bl. 84 - und anderer wehrpolitischer Schriften, wie z.B. "Der Aufbruch" erteilten. Der technische Leiter und die Zugführer waren meist ehemalige Kriegsteilnehmer oder frühere Reichswehrangehörige. Der theoretische Unterricht ging in der Weise vor sich, daß der Zugführer einen bestimmten Abschnitt aus den Broschüren vortrug und dann das Vorgetragene mit den Mitgliedern des Zuges besprach. Es kam auch vor, daß den Zugführern von dem technischen Leiter Zeichnungen, die einmal ein Gewehr-Modell, ein anderes Mal eine Stiel-Handgranate und das Schloß eines Maschinengewehrs darstellten, zur Verwendung im theoretischen Unterricht aushändigte. Außer dem theoretischen Unterricht wurden auch praktische Übungen veranstaltet, an denen das gesamte K.K. teilnahm, und die von dem technischen Leiter geleitet wurden. Zu den Übungen brachten die Mitglieder verschiedene Sportgeräte, wie z.B. Speere, handgranatenähnliche Keulen u.ä. mit. Mehrmals wurden auch Felddienstübungen unternommen, in denen allgemeine militärische Geländeübungen ausgeführt wurden. Am Schluß einer Übung wurde mit einer Bolzenbüchse auf eine Zielscheibe geschossen, und zwar hatte jeder Teilnehmer 3 Schuß abzugeben. In einigen Sitzungen wurden auch die Maßnahmen durchgesprochen, die im Falle eines bewaffneten Aufstandes ergriffen werden müßten. Es wurde die Sprengung von Eisenbahnlinie, das Herausholen von Polizeibeamten aus ihren Wohnungen und die Entwaffnung von Polizeibeamten aus ihren Wohnungen und die Entwaffnung von Polizeibeamten auf den Revieren erörtert.
Mit dem K.K. stand die Rote Jungfront in enger Verbindung, die ebenfalls einen Gesamtleiter und einen technischen Leiter für die waffentechnische und wehrsportliche Ausbildung hatte. Die [7] / Führer der Jungfront nahmen an den Sitzungen des K.K. teil, sie erhielten auch die oben erwähnten Zeichnungen zur Verwendung bei der Ausbildung der einzelnen Mitglieder. Auch mit den Mitgliedern der Jungfront wurden Geländeübungen veranstaltet.

b. Betrifft Waffenlager.
Die Polizeiverwaltung in Celle, die schon seit längerer Zeit die Vermutung hatte, daß in Celle in Waffenlager des K.K. vorhanden sei, hatte in Erfahrung gebracht, daß von Hauptfunktionären der K.P.D. im Waldgelände östlich von Altencelle ein Unterstand gebaut werden sollte, in dem nicht nur illegale Druckschriften hergestellt werden sollten, sondern der auch insbesondere zur Unterbringung des Waffenlagers dienen sollte. Nachdem die Durchsuchungen des Waldgeländes erfolglos verlaufen waren, wurden am 13.3.1933 von Einbruch der Dunkelheit an die Allerbrücke bei Altencelle, der einzige Zugang zur Allerheide, von einem Versteck aus beobachtet. Die Beamten bemerkten etwa um 21 Uhr 30 fünf Personen, die aus der Richtung St. Georgstraße am linken Allerufer entlang kamen, die Allerbrücke in Richtung Allerheide passierten und sich dann in Richtung auf eine Tannenschonung entfernten. Nach Heranziehung weiterer Polizeibeamter wurden die Brückenköpfe der Allerbrücke besetzt. Um 4 Uhr 15 kehrten die 5 Personen zurück und wurden auf der Allerbrücke gestellt. Nachdem sie zunächst versucht hatten, zu fliehen, ließen sie sich ohne Widerstand festnehmen, als sie bemerkten, daß sie umstellt waren und als von Polizeibeamten einige Schreckschüsse abgegeben waren. Bei den Tätern handelte es sich um die Angeschuldigten Löbcke, Berger, Orth, Petrat und Bach, von denen einige Waffen mit sich führten. Der Angeschuldigte Bach führte die Polizeibeamten darauf zu einem gut getarnten Untersstand, der sich auf einer etwa 4 m hohen Böschung eines Entwässerungskanals in einer dichten Kiefernschonung befindet und einen Umfang von etwa 1 m im Quadrat und eine Tiefe von etwa 2 m hatte. Die herausgenommene Erde war mit einem Eimer in den Flußlauf des Kanals geschüttet worden. Der Bau war offenbar noch nicht vollendet, es befanden sich nur Arbeitsgeräte (2 Eimer, 1 Säge, 1 kleiner Spaten, Nägel, Bretter, Hammer und 1 Seil) darin, während ein größerer Spaten und eine Axt am Flußlauf im Schilf versteckt gefunden wurden.
Da Form und Größe des Unterstandes nicht dazu geeignet waren, Menschen unterschlupf zu gewähren, der Unterstand also zweifellos zur [8] / Aufbewahrung illegalen Materials dienen sollte, wurde erneut eine eingehende Durchsuchungs-Aktion in den Wohnungen von Kommunisten veranstaltet. Besonders gründlich wurde das Grundstück des Angeschuldigten Wiedenbach, Maschplatz 4, durchsucht, in dem der als radikaler Kommunist bekannte Angeschuldigte Reinwardt wohnte. Zu der Wohnung des Reinwardt gehört ein Stallraum, der in dem Stallgebäude des Wiedenbach gelegen ist. In diesem Stallraum befand sich ein kellerähnliches Gelaß, das sauber mit Stroh ausgelegt war und früher offenbar als Versteck für geheimzuhaltende Gegenstände benutzt wurde, nun aber leer war. Der übrige Raum war mit Schutt und altem Gerümpel angefüllt. Nach Entfernung der Schuttmassen wurde der aus Mauersteinen und Zement bestehende Fußbodenbelag aufgebrochen. In der rechten Ecke des Stalles stießen die Beamten beim Nachgraben in etwa 1 m Tiefe auf eine feste Tannenbohle, die vor nicht allzulanger Zeit abgeschnitten worden war. Nach Entfernung von etwa 20 bis 30 cm Erdmassen wurde ein durch Bretter verdeckter Hohlraum freigelegt, in welchem sich in einer gut abgedeckten Kiste ein Elektromotor mit angekoppeltem Dynamo befand (benutzt bei der Anlage des Schwarzsenders, vgl. dazu unten zu D). Gut isolierte Leitungen führten aus einer Kiste heraus zur Oberfläche. Gleichzeitig wurde in demselben Stallgebäude in einer Zwischendecke ein weiterer Hohlraum gefunden. In diesem befanden sich folgende Gegenstände:
10 Gewehre bzw. Karabiner,
1 Leuchtpistole mit Munition,
1 Trommelrevolver mit Munition,
1 Handgranate ohne Zünder,
1 kleine Mehrladepistole mit gefülltem Magazin,
230 Schuß für Pistole 08,
1060 Schuß Munition für Gewehr 98,
1 Posten Tesching-Munition, 20 Schuß SK-Munition,
88 Schuß Munition für Gewehr 88,
24 Schuß Munition für Gewehr 71,
1 Maschinengewehrgurt mit 250 Schuß,
zahlreiche Revolver-Munition,
9 Pakete Schwarzpulver á 100 Gramm.
Ein Teil der Munition war zu Dum-Dum-Geschossen umgearbeitet.
Daß die Waffen und Munition im gegebenen Augenblick zu hochverräterischen Unternehmungen benutzt werden sollten und zu diesem Zwecke versteckt gehalten wurden, wird von den Angeschuldigten zugegeben; es ergibt sich im übrigen auch schon daraus, daß sämtliche Waffen mit Rostschutzmitteln isoliert und gut eingefettet waren. Außerdem waren sie zum größten Teil mit Leinen und Papier- [9] / umhüllungen versehen. Ein Paket Schwarzpulver wurde ferner auch bei dem Angeschuldigten Löbcke gefunden, eine Reihe von Angeschuldigten war im Besitze einzelner Waffen (Gewehre oder Pistolen).
Das Waffenlager wurde zunächst von dem Angeschuldigten Löbcke, später von Reinwardt verwaltet. Er vergrößerte sich ständig, da Mitglieder des K.K. oder andere Parteigenossen häufig einzelne Waffen dem Angeschuldigten zur Aufbewahrung im "Archiv", wie das Versteck im Stallraum genannt wurde, aushändigten.
Daß das Schwarzpulver zu Sprengungen von Brücken, Eisenbahnlinien pp., wie auch zur Herstellung von Sprengkörpern zur Verwendung bei Attentaten auf Personen oder Gebäude benutzt werden sollte, muß nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere den Bekundungen des Zeugen C l a u s , als erwiesen angesehen werden.

C. Betrifft Herstellung und Verbreitung illegaler Druckschriften.
Unter den Mitgliedern des K.K. und der Jungfront in Celle wurde fortlaufend das Bundesorgan des RFB., "Die Rote Front", verteilt; ferner existierte noch eine ebenfalls für die Mitglieder des K.K. bestimmte Zeitung, betitelt "Roter Frontkämpfer". "Die rote Front", von der sich ein Exemplar (Nr. 2 von 1933) in Hülle Bl. 4 der Beiakten P.J.142.33 befindet, dient, wie die Anklageschrift des Oberreichsanwalts in S/16 J.1290/32 (Bd. IV Hülle Bl. 90 S. 13 ff) ergibt, vor allem der Förderung der Ziele und des Zusammenhalts des RFB., sowie der Zersetzung von Polizei und Reichswehr. Die hochverräterische Tendenz dieser Druckschrift ergibt sich eindeutig aus dem oben erwähnten Exemplar der Nr. 2 von 1933. Auf der ersten Seite der Zeitung befindet sich ein Bild, das einen mit einem Gewehr bewaffneten Arbeiter und einen Roten Frontkämpfer mit einer wehenden Fahne, auf der die Worte stehen: "Es lebe die Weltrevolution", dargestellt. Mehrere Artikel verherrlichen die Roten Aufrührer im Ruhrgebiet (1920) und in Leuna (1921) und weisen auf die damals begangenen Fehler hin mit der Aufforderung, sie bei einem neuen bewaffneten Aufstand zu vermeiden. Die Leser werden aufgefordert, dem RFB beizutreten und Mitglieder zu werben. Ein Artikel "Rot Front der Roten Armee" schließt mit den Worten:

"Die Rote Front marschiert vorwärts. Heute noch mit [10] / der Waffe des Streik vor der Front der Wirtschaftskämpfe. Morgen aber mit allen Mitteln des Klassenkampfes vor der Front des Klassenkrieges!
Vorwärts, Soldaten der Revolution! Rot Front der Roten Armee der Sowjetunion! Es lebe der Kampf um die Arbeiter- und Bauernrepublik! Es lebe die kommende Rote Armee des Deutschlands der Arbeiter und Bauern."

Ein Exemplar der Zeitung "Der Rote Frontkämpfer" befindet sich im Sonderheft Heinrich Eggers Hülle Bl. 9. Diese Nummer 1 des 3. Jahrgangs zeigt im Kopf der Zeitung die geballte Faust mit der Umschrift: "Roter Frontkämpferbund", das Zeichen des R.F.B. Auf der ersten Seite befindet sich folgendes Gedicht, das von dem Angeschuldigten Löbcke verfaßt ist:

"Auf, Auf, Ihr Roten Frontkämpfer,
Auf, auf, zum Kampf herbei.
Kampf gegen die Barbaren,
Kampf gegen Sklaverei!
Haltet die Stoßbrigaden
zum Stoß, zum Kampf, zum Sieg bereit.
Nur wenn wir tapfer kämpfen,
nur dann wer'n wir befreit!

Auf, Auf, Ihr grauen Scharen,
Auf. Auf vorwärts marschiert
mit Mut'gem Blick, mit klarem,
die Reihen fest formiert!
Sammelt die Stoßbrigaden
unter der Fahne blutig rot,
für Freiheit, für Recht zu sterben,
das ist der schönste Tod!

Auf, Auf, Ihr Sklaven, Knechte,
Auf, Auf es reift die zeit,
Ihr unterirdischen Mächte,
die Minen legt bereit!
Die Erde, ja die laßt erdröhnen
vom roten Tritt, ja Roten Tritt.
Rot Front. Das muß ertönen
in gleichem festen Schritt.

Hört, Hört, Ihr Millionen,
Hört, Hört, die Opfer schrein.
Fahrt auf die roten Kanonen,
Vergeltung laßt sie spein.
Ihr Arbeitsbrüder alle
kommt, reichet und die Hand, ja uns die Hand,
kämpft mit uns für ein freies Sozialisten-Vaterland!" [10] /

Die hochverräterische Tendenz dieser Druckschrift ergibt sich ferner aus folgender Stelle:

"....... Auftrüstung, Bewaffnung? Jawohl, aber Aufrüstung der Arbeiterklasse, Bewaffnung des Proletariats, Entwaffnung der Reihen der Bourgeoisie. Darum das Gewehr in die hand des Arbeiters, die Waffen in die Hände der Arbeiterklasse. Das ist die Garantie für die Befreiung des Proletariats von den Fesseln des verruchten Kapitalismus und von den Versailler Sklaventributen ..."

Die Nummer schließt mit dem Gedicht, betitelt:

"Die freie Republik",

in dem es zum Schluß heißt:

"Schließt Euch zusammen zum Klassenkampf.
Heizt ein der Bourgeoisie mit Massenkampf.
Niemals wird ohne Kampf der Kapitalismus sterben,
Niemals ohne Kampf befreit wir werden.
Nur wenn die Scharen der unterdrückten Millionen
zum Teufel jagen die kapitalistischen Drohnen,
Nur wenn durch die Proletenmacht
der verruchte Kapitalismus zusammenkracht,
Nur wenn das System wird zerschlagen,
dann erst hat die Befreiungsstund' geschlagen.
Dann ist's vorbei mit Knüttel und Herrn,
Dann leuchtet der strahlende Sowjet-Stern.
Mit Hammer und Sichel ins sozialistische Reich,
Wo, wie Brüder und Schwestern, sich alle sind gleich."

In Celle wurde ferner seit Anfang 1932 "Das Rote Sprachrohr" hergestellt und verbreitet. Es handelt sich bei ihm um eine mittels Vervielfältigungsapparates hergestellte, in regelmäßigen Zeit-Abständen, und zwar wöchentlich, erscheinende Druckschrift, die neben Stadtklatsch, dessen Tendenz die Verächtlichmachung von Stadtorganen wie Bürgermeister, Polizeibeamte usw. war, auch hochverräterische Artikel enthielt. Die Zeitung erschien bis Ende März 1933; das Einzelexemplar kostete 5, bzw. 10 Pfennig, aus den Einnahmen wurden die Unkosten für die Herstellung der nächsten Nummer gedeckt.
Die hochverräterische Tendenz dieser Druckschrift ergibt sich u.a.aus folgenden Abschnitten:
Nummer 2 des Jahrgangs 1933 zeigt auf dem Titelblatt ein Bild, das Arbeiter in einem Zimmer des Rathauses zeigt, von denen der eine einem Beamten ein Plakat mit der Aufschrift "Wir fordern sofort Brot, Kohlen, Kartoffeln" vorhält. Unter dem Bild steht: "Schickt Delegationen in die Rathäuser!" "Es lebe die Diktatur des Proletariats". [11] /

In einem Artikel unter der Überschrift

"An alle Nazis"

heißt es zum Schluß:

"Genossen, die ihr als Proleten Eure revolutionäre Gesinnung in die falsche Front gestellt habt, jagt diese Schmarotzer und Demagogen zum Teufel .... Ihr seid zur falschen Front gegangen, aber Ihr könnt Euren einmal falsch begangenen Schritt wieder gut machen! Kommt zur revolutionären Klassenfront in das Lager der ehrlichen Arbeiter? Schart Euch unter das Banner der antifaschistischen Aktion! Noch ist es Zeit, deshalb her zu uns! ..."

Auf dem Titelblatt der Nummer 3 befinden sich Zeichnungen von Liebknecht, Rosa Luxemburg und Lenin. Ein Artikel

"Der Feind rüstet zum Angriff,
Jugend zum Kampf"

schließt folgendermaßen:

"... Der Wille der Jugend ist anders, sie wollen nicht den Krieg gegen die Kameraden des siegreichen Sozialismus, sie wollen den Krieg gegen der Hungenden gegen die satten, den krieg der Armen gegen die Reichen. Karl Liebknecht, dessen Todestag sich gerade jetzt jährt, gründete die Jugend nur zu dem Zweck, dass sie als Avant-Garde immer in erster Reihe den Klassenkampf führen sollte gegen den Erbfeind, den Kapitalismus!! Karl Liebknecht mahnt die Jugend gerade heute im Zeichen der Kriegsvorbereitungen der Deutschen Kapitalisten gegen den Schandvertrag von Versailles zu kämpfen, gegen den deutschen und französischen Kapitalismus, für eine internationale Kampfeinheit und für den Sieg der proletarischen Revolution! Deshalb, Ihr Jungproleten! Schließt Euch zusammen! Fallt nicht auf die Schwindelmanöver der Sozialdemokratie herein. Laßt Euch auch nichts von dem sogenannten Freiwilligen Arbeitsdienst vorgaukeln, dieser ist der Vorläufer der Dienstpflicht und, wie Schleicher in seiner Rundfunkrede vor kurzem ganz deutlich sagte, der Vorläufer der Militärpflicht.
Der Feind steht im eigenen Land!
Denkt an dieses Wort. Vereint Euch im kommunistischen Jugendverband. Jungproleten! Steht bereit! Alle Jungproleten müssen sich in den Reihen des K.J.V.D. sammeln zum siegreichen Generalangriff fr ein Sowjet-Deutschland ..."

Auf der letzten Seite der Nummer 4 ist ein Fabrikarbeiter abgebildet, der in der erhobenen Rechten einen Hammer trägt, neben ihm ein Landarbeiter mit der Sense, beide in Angriffsstellung.

Die Nummer 5 trägt auf dem Titelblatt die Worte "Im Zeichen von [12] / Hammer und Sichel gegen Hitler und Co. Der Feind steht im eigenen Land! Rüstet zum Endkampf und zum Sieg". Ein Artikel

"An der Wende"

schließt mit den Worten:

"... Wir sehen die Dinge völlig nüchtern, und während die Nazis erneut versuchen, einen Taumel zu erwecken, rüsten wir bei den hungerden Massen, rufen wir in die Betriebe, wenden wir uns an die sozialdemokratischen Arbeiter, schüren so überall das Feuer, das auch einmal in Deutschland emporlodern wird, und den Spuk von Hitler hinwegfegen.
Rüstet zum politischen Massenstreik!
Nieder mit der Hitler-Blutdiktatur!
Es lebe die Arbeiter- und Bauernrepublik! ..."

Ein Artikel

"Drei Demonstranten"

schließt folgendermaßen:

"... Ganz anders die Demonstrationen der Kommunisten, mächtig und wuchtig! Klar die Parolen! Kampf gegen Hitler und Kumpanei! Kampfesgewillt klangen ihre Kampfes- und Siegeslieder! Die 600 zeigten, daß sie bereit waren, alles einzusetzen für die Beseitigung der faschistischen Regierung, alles einzusetzen für eine bessere Zukunft. Kein Beruhigungsgestammel, kein Vertrösten und Verwarnen an Herrn Hitler, aber Kampfeswillen und Kampfentschlossenheit. Sie wußten, worum es geht, sie wußten, daß man heute im Zeichen des blutigen Faschismus keine Worte mehr verlieren darf, daß gehandelt werden muß!
Darum mag man uns verbieten, mag man uns terrorisieren, der Glaube an die Einigkeit und den endgültigen Sieg des gesamten Proletariats leitet uns in dem Kampfeswillen alles einzusetzen zur Vernichtung der ganzen kapitalistischen Klasse mit ihren Lakaien. Den Glauben und den Kampfeswillen kann man uns nicht mit einem Federstrich verbieten, wir marschieren unter dem Banner von Hammer und Sichel bis zum endgültigen Sieg des werktätigen Volkes, bis zur Vernichtung der Bourgeoisie für ein sozialistisches Deutschland.
Hunger im Land, Krieg vor der Tür,
Sturmbereit Prolet marschier'! ..."

In Nummer 7 heißt es auf Seite 3 unter der Überschrift

"Einheitsfront ist das Gebot der Stunde":

"... Jeder Arbeiter weiß, daß die Nazis bewaffnet sind und dauernd mit der Knarre herumlaufen. Angesichts dieser Tatsache ergibt sich die Pflicht für uns, diese Mordbanditen zu entwaffnen, ihnen die Knarren abzunehmen, mit denen sie namenlosen Unheil unter den Arbeitern anrichten. Nehmt sofort in allen Betrieben Stellung. Faßt Beschlüsse, daß im Falle eines Marsches der Nazis durch die Masch die Betriebe stilliegen. Bildet den Massenselbstschutz. Entwaffnet die Mordbanditen! ..." [13] /

Ein Artikel in Nummer 8

"Schmiedet die Einheitsfront der Tat"

schließt mit den Worten:

"... Die Arbeiter müssen sich darüber klar sein, daß das, was Marx und gelehrt hat: Die Waffe der Kritik [wahrscheinlich müsste es heißen: Gewalt] kann durch die Waffe der Kritik nicht ersetzt werden. Die materielle Gewalt muß gestürzt werden durch materielle Gewalt?. Das bedeutet, der faschistische Terror kann gebrochen werden durch den wehrhaften Widerstand der Arbeiter und nicht durch Abwarten. Das bedeutet, die Entwaffnung der Faschisten und dafür die Waffen in die Hände der Arbeiter und niemals Ruhe und Besonnenheit. Das bedeutet Widerstand und nochmnals Widerstand gegen alle Maßnahmen der faschistischen Diktatur .."

Auf der letzten Seite dieser Nummer wird zum Generalstreik aufgefordert als Einleitung des schon für die nächsten Wochen erwarteten bewaffneten Aufstandes.

Das Titelblatt der Nummer 9 trägt die Worte "Sperrt man uns auch ins Zuchthaus ein, der Sieg, er wird doch unser sein". Ein Artikel über den Brand des Reichstagsgebäudes schließt mit den Worten:

"... Schmiedet in allen Strassen die Einheitsfront, den Massenselbstschutz. Verhindert den faschistischen Terror durch Entwaffnung der Faschisten. Verteidigt Eure Führer und durchbrecht das Demonstrationsverbot der Faschisten-Regierung. Es lebe die Arbeiter- und Bauernrepublik! Es lebe die kommunistische Partei mit ihrem Führer Ernst Thälmann an der Spitze! ..."

Die Nummer 10 zeigt auf dem Titelblatt einen zum Angriff vorgehenden, mit einem Gewehr bewaffneten Arbeiter, neben ihm einen Roten Frontkämpfer mit wehender Fahne, auf der die Worte stehen "Es lebe die Weltrevolution".

Ferner wurden in Celle noch zahlreiche Flugblätter verbreitet und zwar u.a. ein Extrablatt des "Roten Sprachrohrs", ein Flugblatt "Nazimord in Celle 2", in denen zum Generalstreik aufgefordert wird; ferner ein Flugblatt "Ein ungeheurer Betrug" in dem die Leser aufgefordert werden, zur Märzwahl die Kommunisten zu wählen.

d. Betrifft den Schwarzsender.
Schon Anfang des Jahres 1932 war auf Veranlassung der Parteileitung ein kommunistischer Schwarzsender in Betrieb gesetzt worden, durch den zweimal Schwarzsendungen erfolgt waren. Nachdem dieser Sender durch die Polizei beschlagnahmt worden war, gab die Partei vor der Wahl im November 1932 [14] / den Befehl, einen neuen Schwarzsender in Celle in Betrieb zu setzen. Der Sender wurde von dem Angeschuldigten Wimmer erbaut, die Mehrzahl der zur Herstellung erforderlichen Einzelteile wurden durch 2 Einbrüche, der eine in der Werkstelle des Elektrotechnikers Fachinger, der andere in einer Postgarage, beschafft, die von den Angeschuldigten Reinwardt, Bach. Löbcke und Wimmer ausgeführt wurden. Am 5. November 1932 wurde der Sender in betrieb gesetzt und zwar erfolgte die Besprechung durch den Angeschuldigten Hoßbach, der sich mit den Worten "Achtung, Achtung, hier ist der Rote kommunistische Radiosender des Roten Frontkämpferbundes in Celle" meldete. Die Sendungen hatten kommunistisch-revolutionären Inhalt.
Da der Sender nicht ordnungsgemäß funktionierte, wurde er im März 1933 auseinandergenommen und die Einzelteile zu dem Angeschuldigten Wimmer gebracht, der den Umbau vornehmen sollte. Bevor dieser ausgeführt werden konnte, erfolgte die polizeiliche Beschlagnahme der Einzelteile z.T. bei Wimmer, z.T. bei Reinwardt.


Sämtliche Angeschuldigte sind langjährige Parteigenossen bzw. Angehörige des K.K., denen die Ziele der KPD genau bekannt waren. Sie haben auch nach dem 1. Dezember 1932 noch der Partei angehört und sich für die Erreichung ihrer Ziele eingesetzt. Insbesondere war ihnen bekannt, daß die Ziele der KPD nur im gewaltsamen Kampf der Arbeiterklasse, durch einen bewaffneten Aufstand erreicht werden können. Im Falle eines Bürgerkrieges, mit dessen Ausbruch in der nächsten Zeit gerechnet wurde, sollte von dem Waffenlager Gebrauch gemacht werden, aus dessen Beständen zum mindesten Mitglieder des K.K. bewaffnet werden sollten. Auch die Einzelteile des Schwarzsenders wurden mit dem Willen aufbewahrt, ihn bei der nächsten geeigneten Gelegenheit instandzusetzen und dann die Massen durch Sendungen revolutionären Inhalts zum Klassenkampf aufzupeitschen. Bezüglich der Beteiligung der Angeschuldigten an den ihnen zur Last gelegten Straftaten haben die Ermittlungen im einzelnen folgendes ergeben:

1) Löbcke
ist einer der Hauptfunktionäre der KPD und des K.K. in Celle. Seine polizeiliche Festnahme erfolgte am 14.3.1933, als er zusammen mit den Angeschuldigten Ohrt, Berger, Petrat und Bach auf dem Wege nach Hause war, nachdem sie vorher in der Nacht an der Herstellung des im Walde gelegenen Unterstandes gearbeitet hatten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden folgende Gegenstände gefunden: [15] /

7 Stück periodische Druckschriften "Das Tribunal", No. 3 von 1933,
2 Exemplare der Tribunals No. 4 von 1933,
1 Exemplar des Tribunals No. 18 von 1932,
5 Kinderzeitschriften "Die Trommel" aus 1932,
1 Sammelliste dazu und
4 Aufnahme-Zettel für Rot-Hilfe-Pioniere,
1 Exemplar des "Roten Sprachrohr" Nr. 10 von 1933,
2 Druckschriften: "Zu den Betriebsrätewahlen" und "Das 12. Plenum des Ekki" und die Reichspartei-Konferenz"
2 einzelne gedruckte Blätter der K.J.J.,
3 von Löbcke beschriebene Kladden,
ca. 50 Blatt Maschinenschreibpapier,
8 Blatt aus einem Block, beschrieben; Thema: "15 Jahre Sowjet-Union",
2 leere Kartons für Dauerschablonen.

In der Küche unter dem Küchenherd in einer dort befindlichen durch eine Eisenblechplatte verdeckten Grube wurden folgende Gegenstände gefunden:

12 Patronen zur Pistole 06,
1 Exemplar "Der Rote Aufbau",
3 Exemplare "Roter Block",
1 Exemplar "Humanist",
1 Exemplar "Durch Rote Einheit",
1 Exemplar "Das Arbeitertum",
1 Exemplar "Rote Reihe",
1 Exemplar "Von Zwickeln und Muckern",
1 Exemplar "Rote Hilfe",
1 Exemplar "Referentenmaterial",
1 Exemplar "Rote Signale",
1 Exemplar "Die verbrechen",
1 Exemplar "Proletarisches Spielbuch",
1 Exemplar "So helfen Nationalsozialisten",
1 Exemplar "Der Arbeiterverrat",
1 Exemplar "Was ist die NSDAP",
1 Paket Schwarzpulver (100 Gramm),
17 verschiedene marxistische Bücher,
2 Signalhörner,
1 Stempel "R.F.B. Celle",
1 Kassabuch, zum größten Teil enthaltend Gedichte revolutionären Inhalts.
8 Quittungen über von Parteigenossen abgerechnete Beträge,
13 Quittungen über im Interesse der Partei angeschaffte Gegenstände, (meist Sachen, die zur Herstellung von Flugblättern auf Abziehapparaten Verwendung finden, wei Wachsbogen, Abziehpapier, Saugpost, Griffel pp),
1 Frachtbrief über eine größere Papierlieferung, [16] /
3 Abrechnungen von Parteigenossen,
zahlreiche Postkarten mit dem Aufdruck: "Sperrt man uns auch ins Zuchthaus ein, der Sieg er wird doch unser sein",
1 Brief eines Parteigenossen Tolle an Löbcke.

Von den in dem Kassenbuch befindlichen von Löbcke herrührenden Gedichten ist das eine mit dem in Nummer 1 der Zeitschrift "Der Rote Frontkämpfer" abgedruckte Gedicht identisch.

Der Angeschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen als überführt anzusehen, die hochverräterischen Ziele der KPD durch seine Zugehörigkeit und tätige Mitarbeit in dem K.K., durch Anlegung und Mitwirkung bei der Vergrößerung des Waffenlagers des KK durch Mitwirkung bei der Herstellung des Schwarzsenders, schließlich durch Mitwirkung bei der Herstellung illegaler Schriften, wie "Die Rote Front", "Der Rote Frontkämpfer", "Das Rote Sprachrohr" gefördert, ferner das Schwarzpulver zu illegalen Zwecken aufbewahrt zu haben.

a) Betrifft Zugehörigkeit zum K.K.
Löbcke war seit längerer Zeit, zum mindesten seit dem Sommer 1931, Mitglied des K.K. und zwar hat er dort die Funktion eines technischen Leiters ausgeübt. Zu seinen Aufgaben gehörte also die waffentechnische und wehrsportliche Ausbildung der Mitglieder. Er gab seine Anweisungen bezüglich der Ausbildungen an den Zugführer weiter, die ihrerseits die Ausbildung der einzelnen Mitglieder übernahmen. Zur Erleichterung des Theoretischen Unterrichts hatte er größere Zeichnungen von einem Gewehr und einem Handgranatenmodell angefertigt und an die einzelnen Zugführer weitergegeben. In den Unterrichtsabenden besprach Löbcke vor allem die Maßnahmen, die bei einem bewaffneten Aufstand zu ergreifen seien, wie Sprengung von Eisenbahnlinien, Herausholen von Polizeibeamten aus ihren Wohnungen und ihre Entwaffnung. Er veranstaltete auch häufig praktische Übungen auf dem Militär-Exerzierplatz, bei denen er das Kommando führte, Einteilungen vornahm und auch die Schlußbesprechungen abhielt. Zu dieser militärischen Ausbildung war er als Kriegsteilnehmer und späterer Angehöriger der Reichswehr besonders geeignet. Unter seiner Leitung wurden auch 2 Felddienstübungen abgehalten, an denen etwa 50 Mitglieder des K.K. teilnahmen. Von Oktober 1932 bis zu seiner Verhaftung war er Gesamtleiter des K.K.
Die Mitglieder des K.K. wurden bei parteischädigendem Verhalten durch ein Kameradschaftsgericht abgeurteilt, dessen Vorsitzender der Angeschuldigte war. Auf diese Weise wurde z.B. der beschuldigte Tolle am 3.11.1932 aus dem K.K. ausgeschlossen. Nach der Bekundung des Zeugen [17] / Klaus äußerte Löbcke in einer Sitzung, daß ein Verräter "erledigt" werde, in einer späteren Sitzung einmal, daß alle die, die bei einem späteren Aufstand nicht mit der Partei gingen, gegen sie seien und "über den Haufen geknallt" würden.

b.) Betrifft Waffenlager.
Löbcke war bis Januar 1932 selbst im Besitz eines größeren Waffenlagers, das er in seiner Wohnung verborgen hatte. Es handelte sich dabei um 6 bis 7 Gewehre, einige Revolver, einem Blechkasten mit Infanterie-Munition, einen zweiten Kasten mit Munition sowie zahlreiche lose Patronen. Im Januar 1932 wurden diese Waffen auf dem Grundstück des Wiedenbach bei dem Angeschuldigten Reinwardt verborgen, der damals Leiter des K.K. wurde, und zwar trug Löbcke die in einem Paket zusammengepackten und in einen Sack gesteckten Gewehre, während 2 andere Genossen die Munition trugen. Die Waffen wurden dort in einem Keller hinter einem Schweinestall versteckt, den die Mitglieder des K.K. "das Archiv" nannten. Etwa im Sommer 1932 überbrachte der Angeschuldigte noch ein Infanterie-Gewehr sowie einen mit Munition gefüllten Munitions-Transportkasten in das "Archiv". Er selbst war noch im Besitze einer Pistole, Kal. 7/65 nebst dazugehöriger Munition. Im Sommer 1932 erhielt er von dem Genossen Tolle noch 10 Patronen für den Revolver. Ferner war er im Besitz von 100 Gramm Schwarzpulver. Seine Einlassung, er habe das Pulver aus dem Archiv mitgenommen, um es beim Stubbenroden zu verwenden, ist mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeschuldigten, der zum sog. Terror-Aktions-Ausschuß gehörte, und sein Verhalten bei der Polizei, vor der er zunächst die Aussage verweigerte, später von der Herkunft des Schwarzpullvers überhaupt nichts wissen wollte, dann schließlich nach langem Überlegen mit der Erklärung des Rodens von Stubben kam, völlig unglaubhaft.
Wenn sich der Angeklagte in der Nacht vom 13. zum 14. März 1933 zusammen mit den Angeschuldigten Bach. Berger, Ohrt und Petrat in den Wald begeben hatte, um dort einen Unterstand zu graben, so kann das nur den Zweck gehabt haben, die in dem Archiv befindlichen Waffen an einem sicheren Ort unterzubringen. Die Angabe des Angeschuldigten, der Unterstand habe den Zweck gehabt, eine Schlafunterkunft für politisch verfolgte Parteigenossen zu schaffen, ist nach Lage der Sache unglaubwürdig. Einmal war der Unterstand [8] / von dem sich ein Lichtbild in Bd. II Hülle Bl. 120 befindet, zu klein, als daß er eine Unterkunft für Menschen hätte darstellen können (1 m lang, 1 m breit, 2 m tief). Im übrigen wurde dem Angeschuldigten Bach gegenüber über den Zweck des Unterstandes das Wort "Archiv" gebraucht, sodaß in Verbindung mit der Tatsache, daß der Keller in dem Wiedenbach'schen Grundstück, der die Waffen enthielt, allgemein das "Archiv" genannt wurde, geschlossen werden muss, daß der Unterstand zur Unterbringung des Waffenlagers bestimmt war. Als der Angeschuldigte bei seiner Verhaftung durchsucht wurde, war er im Besitz einiger Revolverpatronen, Kal. 7/65. Später hat er dem Angeschuldigten Wiedenbach in der Gemeinschaftshaft erzählt, daß er an diesem Tage eine Mehrlade-Pistole mit Ersatzmunition bei sich getragen habe. Es sei ihm jedoch gelungen, die Waffe vor seiner Festnahme fortzuwerfen.

c) Betrifft Schwarzsender.
Von der Partei wurde im Oktober 1932 der Bau eines Schwarzsenders angeordnet; der Angeschuldigte wandte sich zu diesem Zwecke an den in Radioangelegenheiten bewanderten Angeschuldigten Wimmer, der die Herstellung übernehmen sollte. Um das Material für den Bau des Apparates zu beschaffen, führten die Angeschuldigten Löbcke, Reinwardt, Wimmer und Bach gemeinsam 2 Einbrüche aus und zwar den einen bei Fachinger, den anderen in einer Postgarage, wo sie die Einzelteile für den Sender entwendeten. Wimmer baute den Apparat in dem Grundstück des Wiedenbach und zwar in dem Keller hinter dem Schweinestall, dem sog. ?Archiv? ein, nachdem vorher die Angeschuldigten die Waffen an eine andere Stelle des Grundstücks geschafft hatten. Am 5.11.1932 haben die Angeschuldigten Löbcke und Hoßbach dann den zweiten Sender in Betrieb genommen. Da der Apparat nicht ordnungsgemäß funktionierte, wurde er im März 1933 von Reinwardt und Wiedenbach auseinandergenommen und die Einzelteile zu Wimmer geschafft, der den Umbau, von dem auch Löbcke Kenntnis hatte, ausführen sollte.

d) Betrifft Herstellung illegaler Schriften.
Daß der Angeschuldigte Beiträge für den "Roten Frontkämpfer" geliefert hat, ergibt sich schon daraus, daß das von [19] / ihm herrührende Gedicht "Auf, Auf, Ihr Roten Frontkämpfer" in Nummer 1 des 3. Jahrgangs abgedruckt ist Nach den Bekundungen des Angeschuldigten Wiedenbach war er der Hersteller des Roten Frontkämpfers. In seiner Eigenschaft als Leiter der Organisation des K.K. lag ihm ferner die Verteilung der Zeitung "Die Rote Front" an die Zugführer ob.
Der Angeschuldigte hat auch, wie sich aus den Bekundungen des Beschuldigten Klaus ergibt, Artikel für das "Rote Sprachrohr" geschrieben.
Der Angeschuldigte gibt lediglich den zu c) geschilderten Sachverhalt zu, stellt auch nicht in Anrede, Mitglied des K.K. gewesen zu sein. Im übrigen bestreitet er, ist aber durch die Aussagen der Mitangeschuldigten und der Zeugen im Sinne der Anklage als überführt anzusehen.

2) Berger
gehörte seit 1930 der KPD als eingeschriebenes Mitglied an. Von Ende 1931 an war er kurze Zeit Literatur-Obmann der Ortsgruppe; in dieser Eigenschaft war er für den Vertrieb der Literatur in Celle und den dazugehörigen Ortsgruppen verantwortlich und rechnete die für die abgesetzten Broschüren einkassierten Beträge mit der Zentrale des Bezirks Niedersachsen in Hannover ab. Im Jahre 1932 legte er den Posten des Lit.-Obmannes nieder und übernahm das Amt eines politischen Zeitungsobmannes für die N.A.Z. (Niedersächsische Arbeiterzeitung). Seine Aufgabe bestand in der Werbung und dem Vertrieb der N.A.Z. von Ende 1931 bis Mitte 1932 war er ferner technischer Leiter der Jungfront, einer Unterorganisation des K.K. von Anfang 1933 an war er als Hauptkassierer der Partei tätig. Bei seiner Verhaftung am 14.3.1933 war er im Besitz einer Aktentasche, die kommunistisches Material enthielt, insbesondere auch Notizbücher mit Abrechnungen, die sich jetzt in Band II Hülle Bl. 86 befinden.
Der Angeschuldigte ist nach anfänglichem Bestreiten nunmehr im wesentlichen geständig. Nach seinen Angaben und dem Ergebnis der Ermittlungen hat er sich der Vorbereitung zum Hochverrat durch seine Zugehörigkeit und tätige Mitarbeit in der Jungfront und dem K.K., durch seine Mitwirkung bei der Anlage des Waffenlagers und durch Mitwirkung bei der Herstellung und Verbreitung illegaler Schriften schuldig gemacht. [20] /

a) Betrifft: Zugehörigkeit zum K.K.
Der Angeschuldigte war im Jahre 1932 etwa 6 Monate lang technischer Leiter der Jungfront. Er hatte in dieser Eigenschaft die Aufgabe, die Mitglieder waffentechnisch und wehrsportlich auszubilden, wozu er als ehemaliger Angehöriger der Reichswehr besonders geeignet erschien. Die Rote Jungfront arbeitete eng mit dem K.K. zusammen; es fanden gemeinsame Konferenzen der führenden Funktionäre statt, in denen die Verbreitung des Bundesorganes "Die Rote Front", Landagitationsausflüge sowie vor allem wehrsportliche Fragen allgemein erörtert wurden. Von dem Angeschuldigten Löbcke erhielt Berger nach einer solchen Sitzung im Sommer 1932 die oben erwähnten zwei Konstruktionszeichnungen des Gewehrs 98 und einer Stielhandgranate mit dem Auftrage, die Zeichnungen auch im theoretischen Unterricht der Jungfront zu verwenden. Nach Erteilung des Unterichts gab er die Zeichnungen an Löbcke zurück. Der Angeschuldigte hat auch mehrmals mit den Angehörigen der Jungfront gefechtmäßige Übungen im Freien abgehalten und zwar in der Form, wie sie auch bei der Reichswehr stattfinden.

c) Betrifft Waffenlager.
Von der Existenz eines Waffenlagers will der Angeschuldigte keine Kenntnis haben. Diese Angabe ist unglaubwürdig; als technischer Leiter der Jungfront, dessen Aufgabe gerade in der waffenmäßigen Ausbildung der Mitglieder bestand, und als Teilnehmer an zahlreichen Funktionärsitzungen des K.K. ist der Angeschuldigte auch zweifellos über das Vorhandensein eines Waffenlagers unterrichtet gewesen. Er selbst war im Besitz einer großen Mauserpistole mit Munition, die er im Jahre 1932 von einem Unbekannten unentgeltlich erhalten haben will. Nach den Angaben des Angeschuldigten Fehlig hat Berger Ende des Jahre 1931 einmal einen Karabiner in einen Fahnenüberzug gesteckt und ist mit der Waffe auf das Wiedenbach'sche Gruindstück gegangen, auf dem sich das "Archiv" befand. Auch nach Bekundungen des Angeschuldigten Wiedenbach wußte Berger von dem Waffenlager. Er hat auch bei dem Bau des Unterstandes im März 1933 mitgewirkt; dabei führte er die große Mauserpistole und einen Rahmen mit 10 Schuß mit sich, die er kurz vor der Festnahme fortwarf. Bei dieser Sachlage ist als erwiesen anzusehen, daß der Angeschuldigte in Kenntnis von dem Vorhandensein des Waffenlagers selbst um seine Vermehrung besorgt war, mit dem Willen [21] / bei einem bewaffneten Aufstand von ihm Gebrauch zu machen.

c) Betrifft Herstellung und Verbreitung illegaler Druckschriften.
Der Angeschuldigte erhielt als Leiter der Roten Jungfront fortlaufend eine größere Anzahl von Exemplaren dieser Zeitungen zur Verteilung an die Mitglieder seiner Organisation, die er an Unterverteiler zum Zwecke der Abgabe an die einzelnen Mitglieder weitergab. Er hat nach seinen Angaben auch Exemplare der Roten Front verkauft. Das ergibt sich auch aus den Beiakten P.J.142/33, nach denen am 11.3.1933 bei einer Durchsuchung des Angeschuldigten mehrere Exemplare dieser Druckschriff gefunden wurden.
Für die Herstellung des "Roten Sprachrohrs" hat er bis in die letzte Zeit für den Ankauf des zum Druck der Zeitung erforderlichen Papiers gesorgt, hat ferner ach die Druckerfarbe und Wachsbogen gekauft. Noch im Jahre 1933 hat er mehrmals den Angechuldigten Wosiontko auf seinen Fahrten mit dem Motorrade nach Hannover begleitet, und dort größere Mengen von Papier, einmal 15000 Bogen, ein anderes Mal 50000 Bogen gekauft und mit Parteigeldern bezahlt. An ihn wurden auch die von dem Angeschuldigten Glück von den einzelnen Verkäufern des Roten Sprachrohrs eingenommenen Beträge abgeführt. Diese Einnahmen, die sich wöchentlich auf 30,- bis 37,- RM beliefen, wurden zur Deckung der Unkosten für die neue Nummer der Zeitung verwendet. Eine der Abziehmaschinen, die für die Herstellung der Zeitungen benutzt wurde, war auf dem Grundstück der Großeltern des Angeschuldigten vergraben, um sie dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Nach den Angaben des Angeschuldigten Ahrens hat Berger auch beim Abziehen des Roten Sprachrohrs geholfen.

Bild entfernt.Bild entfernt.3) Reinwardt
ist seit 1930 eingeschriebenes Mitglied der KPD. In der Roten Hilfe war er Kassierer. Von Dezember 1931 bis Februar 1932 und von August 1932 bis Oktober 1932 war er politischer Leiter des K.K. in Celle. Bei der Durchsuchung des Grundstücks Maschplatz 4, wo der Angeschuldigte seit längerer Zeit wohnt, wurde ein Waffenlager, sowie 9 Pakete Schwarzpulver entdeckt (wegen der Einzelheiten vgl. oben S.), ferner ein Elektromotor mit ange- [22] / koppeltem Dynamo; in einem Kleiderschrank befand sich eine SA-Uniform, die der Angeschuldigte während seiner letzten Strafhaft von einem Strafgefangenen erhalten haben will. In der Nähe des Waffenlagers im Heu versteckt wurden folgende Schriften vorgefunden:

1 Broschüre: "Der Weg zum Sieg",
5 Zeitschriften "Aufbruch" (No. 5, 7, 8, 9 aus dem Jahre 1932 und No. 1 aus dem Jahre 1933),
1 Zeitschrift: "Die Rote Armee".

Ferner wurde eine dem Reinwardt gehörige Walther-Pistole beschlagnahmt.
Der Angeklagte ist in vollem Umfange geständig, sich durch seine Zugehörigkeit und tätige Mitarbeit bei dem K.K., durch Aufbewahrung des Waffenlagers und des Sprengstoffes sowie durch Mitwirkung bei der Herstellung des zweiten Schwarzsenders im Sinne der Anklage schuldig gemacht zu haben.

a) Betrifft Zugehörigkeit zum K.K.
Im Spätsommer 1932 trat der Angeschuldigte dem K.K. bei, dessen Gesamtleiter er im Februar 1932 wurde. Zu seinen Funktionen gehörte u.a. die Weiterleitung von illegalem Material (Druckschriften) an Mitglieder der KPD. Die waffentechnische und wehrsportliche Ausbildung erfolgte durch den technischen Leiter Löbcke; jedoch nahm Reinwardt sowohl an dem theoretischen Unterricht als auch an den Felddienstübungen teil. Als Angehöriger des K.K. erhielt er auch ständig die Zeitung des RFB. "Die Rote Front", die in den Sitzungen des K.K. von dem Kassierer mitgebracht und verteilt wurde. Im Oktober 1932 entschloß sich der Angeschuldigte zur Niederlegung seines Amtes, weil er infolge wirtschaftlicher Verhältnisse - er sollte in Celle keine Unterstützung mehr erhalten - gezwungen wurde, Celle zu verlassen. Im Parteihaus in Hannover verhandelte er dann noch mit dem Leiter des K.K. im Bezirk Niedersachsen zwecks Weiterführung seines Amtes, die er aber erneut ablehnte. Bis zum 9.2.1933 hielt er sich bei seinen Eltern in Grünheim auf und kehrte dann nach Celle zurück, will aber dem K.K. nunmehr nicht mehr angehört haben.

b) Betrifft Waffenlager.
Bei Antritt seines Leiterpostens im K.K. erhielt der Angeschuldigte von dem Angeschuldigten Löbcke 6 oder 7 Gewehre, fer- [23] / ner einen Blechkasten mit Infanterie-Munition und einen zweiten Kasten mit Munition sowie einige Pistolen und lose Munition zur Aufbewahrung, die bis dahin Löbcke in seiner Wohnung verborgen hatte. Die Waffen versteckte er in dem bereits von ihm vorbereiteten Keller auf dem Grundstück des Wiedenbach im Archiv. Im Laufe der Zeit wurde dieses Waffenlager allmählich vergrößert und zwar erhielt Reinwardt den geladenen Maschinengewehr-Gurt und dazugehörigen Maschinengewehr-Transport-Munitionskasten von dem Angeschuldigten Glück, von Löbcke einen zweiten mit Munition gefüllten Munitions-Transport-Kasten sowie ein Infanterie-Gewehr, von Wiedenbach einen Karabiner und eine Handgranate, von Fehlig ein russisches Gewehr, von Kunckel einen Karabiner, von Bach eine Leuchtpistole. Im Sommer erhielt er von dem Angeschuldigten Ohrt 9 Pakete Schwarzpulver, die er ebenfalls im Archiv versteckte. Der Angeschuldigte Wiedenbach hat ihn ferner mehrmals mit Gewehren, die in den Paketen verpackt waren, gesehen, ihn einmal auch mit einem Munitionskasten nach Hause kommen sehen.
Als er im November 1932 seine Eltern aufsuchte, ließ er das Waffenlager, von dessen Vorhandensein und Aufbewahrungsort der Mehrzahl der Mitglieder des K.K. unterichtet war, im Archiv, wo es sich bis zur polizeilichen Beschlagnahme im März befand. Daß das Waffenlager sich auch bei seiner Rückkehr auf dem Grundstück des Wiedenbach befand, war dem Angeschuldigten bekannt.

c) Betrifft Schwarzsender.
Ende Oktober 1932 erhielt der Angeschuldigte von der Parteileitung den Auftrag, den Roten Sender in Celle wieder in Betrieb zu setzen. Zu diesem Zwecke mußte er sich mit zuverlässigen Leuten, die in technischen Dingen Erfahrung hatten, in Verbindung setzen. Bevor er noch eine Auswahl getroffen hatte, traten die Angeschuldigten Löbcke, Wimmer und Hoßach wegen der Anlage des Schwarzsenders an ihn heran. Bei der Besprechung kamen sie überein, den Keller, in welchem sich die Waffen befanden, zu räumen und ihn für Sendezwecke vorzubereiten. Die Waffen wurden darauf auf demselben Grundstück an einer anderen Stelle verborgen. Um den Sender mit der erforderlichen größeren Energie betreiben zu können, wurde beschlossen, einen Motor mit Dynamo zu beschaffen, den sie durch einen Einbruch in der Werkstelle des Fachinger erlang- [24] / ten. Bach, Löbcke und Wimmer drangen in das Grundstück ein, während Reinwardt Schmiere stand. Der Motor wurde dann in seiner Gegenwart von Löbcke und Wimmer in den Keller eingebaut. Andere Einzelteile zu dem Sender beschafften sich die Angeschuldigten durch einen zweiten Einbruch in der Postgarage, bei dem Reinwardt wieder Schmiere stand. Als die Anlage fertiggestellt war, wurden die Besprechungsversuche von Löbcke und Hoßbach in Gegenwart des Angeschuldigten unternommen. Im März 1933 hat Reinwardt dann zusammen mit Wiedenbach den Apparat auseinandergenommen, worauf die Einzelteile zu Wimmer geschafft wurden, der mit dem Umbau des Apparates beauftragt worden war. Auch der Motor sollte ausgebaut worden. [sic!]

Wenn der Angeschuldigte nach seiner Rückkehr im Februar 1933 auch nicht mehr einen leitenden Posten in dem K.K. bekleidet haben mag, so hielt er doch den Zusammenhalt mit den Genossen weiter aufrecht, die ihn häufig zu Besprechungen aufsuchten, ihn auch wieder zur Übernahme der Leitung des K.K. veranlassen wollten. Er hatte auch wieder den Gewahrsam über den Sprengstoff und das Waffenlager mit dem Bewußtsein und dem Willen, die Waffen und das Schwarzpulver im Falle eines bewaffneten Aufstandes für die Zwecke der KPD zur Verfügung zu halten. Schließlich hat er auch noch im März 1933 bei dem Auseinandernehmen des Apparates zum Zwecke des Umbaues mitgewirkt.

4) Hoßbach
gehörte von 1921 bis 1923 und von März 1931 bis zur Auflösung der KPD als eingeschriebenes Mitglied an, war auch Mitglied des K.K. Er war Rechtsschutzobmann, ferner nach den Angaben der Angeschuldigten Löbcke, Reinwardt und Berger Agitpropleiter der KPD. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen muß er als einer der Hauptfunktionäre der KPD angesehen werden. Er ist überführt, die hochverräterischen Ziele der KPD durch seine Zugehörigkeit und tätige Mitarbeit im K.K. durch Mitwirkung bei der Herstellung des Schwarzsenders und durch kommunistische Propagandatätigkeit mit Hilfe der Schwarzsender sowie durch Herstellung illegaler Schriften gefördert zu haben.

a) Betrifft Zugehörigkeit zum K.K.
Der Angeschuldigte gibt zu, Mitglied des K.K. gewesen zu sein. Nach den Angaben des Angeschuldigten Reinwardt [25] / war er dort Zugführer des dritten Zuges, Bezirk Hohe Lüchte. Nach den Angaben der Angeschuldigten Wiedenbach und Reinwardt war er auch über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort des Waffenlagers unterrichtet.

b) Betrifft Schwarzsender.
Der Angeschuldigte hat nach seinen Angaben und den Angaben des Angeschuldigten Wimmer im Anfang des Jahres 1932 durch einen von Wimmer hergestellten Schwarzsender 2 Mikrophon-Besprechungen vorgenommen. Er meldete die Besprechung jedemal [sic!] mit den Worten an: "Achtung, Achtung, hier ist der Rote Kommunistische Radiosender des Roten Frontkämpferbundes in Celle". Die Besprechung dauerte jedesmal etwa ½ Stunde; den Text hatte er sich auf einem Blatt skizziert und las ihn dann ab. Der Inhalt der Besprechungen war kommunistisch-revolutionär und diente hauptsächlich der Wahlpropaganda in Celle.
Nachdem Ende 1932 die Parteileitung den Befehl zum Bau eines neuen Senders gegeben hatte, nahm der Angeschuldigte an den Besprechungen zwischen Reinwardt, Löbcke und Wimmer über die Beschaffung der Einzelteile zum Sender und über den Ort des Einbaues des Apparates teil, wußte auch von dem Entschluß der Angeschuldigten, sich die erforderlichen Einzelteile durch Diebstähle zu beschaffen. Nach Herstellung des Senders nahm wieder der Angeschuldigte zusammen mit Löbcke am 5. November 1932 die Besprechung vor und zwar hat er einen Zeitungsartikel vorgelesen und ein kommunistisches Lied gesungen. Der Angeschuldigte war auch davon unterrichtet, daß der Apparat dem Wimmer zum Zwecke des Umbauses ausgehändigt wurde.

c) Betrifft Herstellung und Verteilung illegaler Druckschriften.
In seiner Eigenschaft als Zugführer des K.K. hat der Angeschuldigte auch die "Rote Front" zum Zwecke der Verteilung an die einzelnen Mitglieder seines Zuges erhalten.
Bis zu seiner Verhaftung war er der Herausgeber und geistige Leiter des Roten Sprachrohrs. Das hat der Angeschuldigte dem Angeschuldigten Berger gegenüber häufig zugegeben, es ergibt sich auch aus den Bekundungen des Angeschuldigten Reinwardt, nach denen Hoßbach neben Paul Hartmann für die Aufmachung, den Druck und den Vertrieb des Roten Sprachrohrs allein verantwortlich war. Hoßbach öffnete auch die Briefe, die an die Redaktion des Roten Sprachrohrs gerichtet waren und verwertete sie zum Teil als Unterlage für seine Ar- [26] / tikel in der Zeitung. Er sammelte auch die eingesandten Berichte, verfaßte z.T. selbst die Artikel und schrieb die Unterlagen für die neue Ausgabe der Zeitung auf einer Schreibmaschine. Nach den Angaben des Berger hat er mehrmals die Wachsbogen selbst beschrieben und die Blätter abgezogen. Anfang des Jahres 1933 erteilte er Berger zweimal den Auftrag, Papier aus Hannover zu holen, das zum Druck des Sprachrohrs Verwendung finden sollte. Bei der ersten Fahrt nach Hannover, die im Januar erfolgte, und die durch den Angeschuldigten Wosiontko ausgeführt wurde, fuhr Hoßbach mit und rechnete bei dieser Gelegenheit mit dem Parteibüro der KPD ab. Der Angeschuldigte Berger traf Hoßbach einmal bei dem Angeschuldigten Petrat, als er zusammen mit diesem bei der Vervielfältigung des Roten Sprachrohrs beschäftigt war; ebenso hat ihn der Angeschuldigte Ahrens mehrmals beim Abziehen der Zeitung angetroffen. Als in der Nacht vom 3. zum 4. Februar 1933 die Wohnung des Fromme durchsucht wurde, wurden dort die Angeschuldigten Hoßbach, Hauswald, Fromme und Hartmann beim Heften von etwa 1200 Exemplaren des Roten Sprachrohrs betroffen [sic!]. Nach den Angaben des Hauswald war in dieser Nacht kurz vorher die Zeitung von Hoßbach und Fromme vervielfältigt worden. Bei der Durchsuchung wurde an diesem Tage bei Hoßbach ein Abrechungsbuch vorgefunden, aus dem sich ergibt, dass er nicht nur das Papier sondern auch die Wachsbogen und das sonstige dazu gehörige Material beschafft hat.
Der Angeschuldigte gibt nur zu, bei den Papierlieferungen mit gewirkt und sich in der Nacht vom 3. zum 4. Februar 1933 an dem Heften des Sprachrohrs beteiligt zu haben, im übrigen bestreitet er; er ist aber durch die Angaben der Mitangeschuldigten als überführt anzusehen.

5.) Arnold Bach.
will seit Juni 1932 der Roten Hilfe angehören, aber nicht Mitglied der Partei oder des K.K. sein. Er bestreitet eine strafbare Handlung, ist aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen als überführt anzusehen, die hochverräterischen Ziele der KPD durch seine Zugehörigkeit und tätige Mitarbeit in dem KK, durch Mitwirkung bei der Anlegung des Waffenlagers des KK und durch Mitwirkung bei der Herstellung des Schwarzsenders unterstützt zu haben.

a) Betrifft Mitgliedschaft beim K.K.
Nach den Angaben der Angeschuldigten Reinwardt und Löbcke war der Angeschuldigte Mitglied des KK. Fehlig bekundet, daß Bach im KK sogar eine führende Stellung gehabt habe, da er bei den Wehrsportübungen des [27] / KK und der Jungfront Befehle gegeben habe. Das wird von Reinwardt bestätigt, nach dessen Angaben Bach im KK zeitweise Kurier, Sportwart und Organisationsleiter war, auch ständig an den Führerbesprechungen des KK auf dem Wiedenbach'schen Grundstück teilnahm. Er soll auch zum Terroraktionsausschuß gehören. Daß der Angeschuldigte auch noch im Jahre 1933 dem KK angehörte, ergibt sich schon daraus, dass er zusammen mit Löbcke und Wimmer im März 1933 einen Einbruch bei Hasselmann ausgeführt hat.

b) Betrifft Waffenlager.
Daß dem Angeschuldigten das Vorhandensein des Waffenlagers bekannt war, kann schon aus einer führenden Stellung im KK. geschlossen werden. Im übrigen bestätigt diese Kenntnis auch der Angeschuldigte Wiedenbach. Im Sommer 1932 hat Bach dem Angeschuldigten Reinwardt eine Leuchtpistole für das Archiv gegeben. Er war auch bei der Herstellung des Unterstandes im März 1933 beteiligt, der nach seinen eigenen Angaben zur Aufnahme der Gegenstände bestimmt war, die sich im Archiv befanden.

c) Betrifft Schwarzsender.
Nach dem anfänglichen Bestreiten und erst nach Gegenüberstellung mit dem Angeschuldigten Wimmer gibt der Angeschuldigte nunmehr zu, von dem beabsichtigten Bau eines Schwarzsenders gewußt und zusammen mit den Angeschuldigten Reinwardt, Löbcke und Wimmer die zum Bau des Senders notwendigen Einzelteile durch zwei Einbrüche in der Werkstelle des Fachinger und in der Postgarage beschafft zu haben.
Daß der Angeschuldigte den illegalen Zusammenhalt mit der KPD auch über den 1.12.1932 hinaus aufrecht erhalten hat, ergibt sich aus dem bereits oben erwähnten Einbruch im März 1933 mit zwei Parteigenossen sowie aus seiner Beteiligung an dem Bau des Unterstandes im März 1933.

6.) Hans Ohrt
gehört seit 1921 der KPD als eingeschriebenes Mitglied an, ferner auch dem RFB bis zum Verbot, indem er zeitweise Führer war. In der Partei hatte er den Verkehr mit den Behörden zu erledigen, z.B. Anträge zu stellen. Nach den Angaben des Angeschuldigten Rein- [28] / wardt gehörte er zu den Hauptfunktionären, war Organisationsleiter der Partei und Mitglied des K.K., nach der Bekundung des Schuldt war er auch Propagandaleiter in Celle. Er war in der letzten Zeit auf dem Parteibüro in Celle beschäftigt. Ob er dem KK über den 1.12.1932 hinaus angehört hat ist nicht festzustellen; nach den Bekundungen des Reinwardt besteht die Möglichkeit, dass er nach dem 1.11.1932 ausgeschieden ist. Er soll sich auch an den Versammlungen und den Übungen des KK nicht beteiligt haben, da er hierzu als Organisationsleiter der Partei keine Zeit hatte.
Der Angeschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen als überführt anzusehen, die hochverräterischen Ziele der KPD durch Mitwirkung bei der Einrichtung des Waffenlagers und bei der Herstellung und Verbreitung des Roten Sprachrohrs unterstützt zu haben, ferner das Schwarzpulver beschafft und es Reinwardt zu illegalen Zwecken ausgehändigt zu haben.

a) Betrifft Waffenlager.
Der Angeschuldigte hat nach den glaubhaften Angaben des Reinwardt die auf dem Grundstück des Wiedenbach beschlagnahmten 10 Päckchen mit Schwarzpulver zur Verwahrung im Archiv dem Reinwardt ausgehändigt und zwar im Sommer 1932. Die Anschaffung und Weitergabe des Schwarzpulvers kann nach Lage des Falles nur zu illegalen Zwecken (Sprengungen) erfolgt sein. Bei dieser Sachlage ist auch als erwiesen anzusehen, daß er von der Existenz und dem Zweck des gesamten Waffenmlagers genau gewußt hat. Er hat auch im März 1933 bei dem Bau des Unterstandes mitgewirkt, in dem die Sachen aus dem Archiv verborgen werden sollten. Bei seiner Durchsuchung wurde bei ihm Revolvermunition gefunden.

b) Herstellung und Verbreitung des Roten Sprachrohrs.
Nach den Bekundungen des Angeschuldigten Ahrens hat Orth in der letzten Zeit die fertiggeschriebenen Wachsbogen der Roten Sprachrohrs, in die Ahrens noch die Illustrationen eingesetzt hatte, von diesem abgeholt. Daß Orth an der Herstellung des Roten Sprachrohrs beteiligt war, wird auch von dem Angeschuldigten Reinwardt bestätigt.
Nach den Bekundungen des Gastwirts Knoop ist dieser von August 1932 bis März 1933 ständig mit je einem Exemplar des Roten Sprachrohrs beliefert worden. [29] /

7.) Otto Petrat
Der Angeschuldigte ist seit 1930 eingeschriebenes Mitglied der KPD. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 3. April 1933 wurde in der Gartenlaube vergraben eine Büchse gefunden, die folgenden Inhalt hatte:

Mitgliederbücher- und Karten der KPD für mehrere Personen
1 Notizbuch
2 Liederbücher
1 Koppelschloß der KPD
3 Abzeichen der KPD

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im März 1933 wa4r bei ihm ein Gummiknüppel sowie einige Schuß Munition gefunden worden. Er ist wegen Landfriedensbruch im Jahre 1931 mit 8 Monaten Gefängnis bestraft worden.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte als überführt anzusehen sich durch seine Zugehörigkeit und Mitarbeit im KK und durch Mitwirken bei der Herstellung und dem Verbreiten illegaler Druckschriften der Vorbereitung zum Hochverrat schuldig gemacht zu haben.

a) Betrifft Zugehörigkeit zum KK.
Nach den Angaben der Angeschuldigten Löbcke und Reinwardt war der Angeschuldigte Mitglied des KK, in dem er zuletzt nach der Verhaftung des von dem Oberreichsanwalt verfolgten Helm den Posten es Hauptkassierers ausgeübt hagen soll. Daß er bis zuletzt zu den aktivsten Mitgliedern der Partei gehört hat, ergibt sich schon daraus, daß er zusammen mit den Angeschuldigten Löbcke, Ohrt, Berger und Bach im März 1933 an dem Bau des Unterstandes im Wald mitgewirkt hat, ferner hat er häufig in der letzten Zeit den Angeschuldigten Reinwardt aufgesucht. Er war nach den Bekundungen des Reinwardt auch im Besitz einer Schußwaffe, gehörte ferner zum Terroraktionsausschuß.

b) Betrifft Herstellung und Verbreitung illegaler Druckschriften.
In der Wohnung des Angeschuldigten wurde häufig das Rote Sprachrohr vervielfältigt. Der Angeschuldigte Berger bekundet, daß er im Januar 1933, bevor er mit Wosiontko nach Hannover zum Ankauf von Papier abfuhr, Petrat aufsuchte und diesen zusammen mit [30] / Hoßbach bei der Vervielfältigung dieser Zeitschrift antraf. Der Angeschuldigte Wosiontko bestätigte, daß Berger vor der Abfahrt nach Hannover noch bei Petrat war. Der Angeschuldigte Ahrens gibt an, dass bei Petrat häufig das Rote Sprachrohr hergestellt worden ist und dass Petrat meist auch dann bei der Vervielfältigung geholfen hat, wenn die Zeitung in der Wohnung eines anderen Genossen hergestellt wurde. Als am 4.2.1933 die Angeschuldigten Hauswald, Hoßbach, Fromme und Hartmann in der Wohnung des Fromme beim Heften des Roten Sprachrohr angetroffen wurden, war nach den Bekundungen der Angeschuldigten Berger und Hauswald kurz vor der polizeilichen Durchsuchung Petrat fortgegangen, der einige Stunden vorher den Vervielfältigungsapparat in die Wohnung des Fromme gebracht und bei der Vervielfältigung der Zeitung geholfen hatte.
Der Angeschuldigte hat ferner in seiner Eigenschaft als Hauptkassierer des KK die illegale Zeitschrift des KK, die Rote Front, zu den Funktionärssitzungen mitgebracht und sie dort an die Zugführer des KK sowie die Leiter der Jungfront zur Weitergabe an die einzelnen Mitglieder ausgehändigt.

Bild entfernt.Bild entfernt.8.) Kurt Wimmer
Etwa im Jahre 1929 ist er dem freien Radiobund, der mit der KPD sympathisierte, beigetreten, in dem er im Jahre 1931 etwa 6 Monate lang technischer Leiter war. Einige Zeit später wurde er auch Mitglied der KPD und der Roten Hilfe. Nach der Bekundung des Angeschuldigten Berger hat er auch an einer Sitzung des KK teilgenommen, hat auch den Angeschuldigten Reinwardt häufig besucht, ihn auch zu Fahrten mit seinem Motorrad abgeholt. Bezüglich seiner Mitwirkung an den hochverräterischen Zielen der KPD haben die Ermittlungen folgendes ergeben:
Da er als Elektriker und Inhaber eines Radiogeschäftes Fachmann in Radioangelegenheiten ist, erhielt er von der Partei im Jahre 1931 den Auftrag, einen Schwarzsender zu bauen, mit dem kommunistische Propaganda gemacht werden sollte. Er baute den Sender auch in der Wohnung zusammen und brachte ihn dann in die Wohnung eines Parteigenossen, von der aus Anfang Januar 1932 Sendeversuche durchgeführt wurden. Da die Sendung von der Polizei gestört wurde, riß der Angeschuldigte den Apparat auseinander und [31] / verbarg die einzelnen Teile, sodaß die polizeiliche Durchsuchung erfolglos war. Einige Zeit später wurde derselbe Sender in der Wohnung eines andren Parteigenossen in Betrieb genommen, wo er etwa 6 Wochen später von der Polizei beschlagnahmt werden konnte.
Im Oktober 1932 erhielt der Angeschuldigte von der Parteileitung den Auftrag, einen neuen Sender zu bauen. Zusammen mit den Angeschuldigten Reinwardt, Bach und Löbcke führte er einen Einbruch in die Werkstelle des Fachinger aus, wo sie einen Dynamo mit Umformer sowie andere Gegenstände, die zum Aufbau der Sendeanlage erforderlich waren, entwendeten. Andere notwendige Bestandteile der Sendeanlage entwendete der Angeschuldigte zusammen mit den genannten Mittätern aus einer Postgarage. Zur Beschaffung der Telefunkensenderöhren fuhr der Angeschuldigte zusammen mit Reinwardt nach Hannover, wo sie durch Vermittlung der Parteileitung die Röhren zum Preis von 130,- RM erhielten. Nachdem sämtliche Gegenstände zunächst auf einem Grundstück in der Emigrantenstraße untergestellt waren, wurden sie dann kurz vor der Wahl vom 6.11.1932 von dem Angeschuldigten zusammen mit Löbcke und Bach auf das Grundstück des Wiedenbach gebracht, wo er sofort mit dem Aufbau der Sendeanlage begann. Der Schwarzsender wurde auch rechtzeitig hergestellt, sodaß bereits am 5.11.1932 eine Sendung erfolgen konnte.
Da der Apparat nicht einwandfrei funktionierte, nahm ihn der Angeschuldigte wieder auseinander und brachte die Einzelteile der Sendeapparatur in seine Wohnung, um sie dort auf einen andere Schaltung umzubauen. Nachdem er zunächst angegeben hatte, er habe den Apparat Anfang Dezember zum Zwecke des Umbaues mit in seine Wohnung genommen, behauptet er nunmehr, dass die Mitnahme bereits Ende November erfolgt sei. Er behauptet weiter, Ende Dezember bereits aus der Partei ausgetreten zu sein, weil er mit den Zielen der Partei nicht mehr einverstanden gewesen sei, will auch aus diesem Grunde keine Umbauarbeiten mehr ausgeführt haben und die bei ihm befindlichen Einzelteile des Schwarzsenders nach seiner Verhaftung freiwillig der Polizei ausgehändigt haben.
Diese Einlassung ist zum Teil widerlegt, zum Teil unglaubwürdig. Keinem, der Mitangeschuldigten ist etwas davon bekannt, daß Wimmer seinen Austritt aus der Partei erklärt hat. Er hat ferner die Einzelteile des Schwarzsenders nicht freiwillig der Polizei zur Verfügung gestellt, sondern sie wurden von der Polizei bei der Durchsuchung auf dem Dachboden des väterlichen Grundstücks versteckt aufgefunden. Der Angeschuldigte hat auch keinesfalls sofort ein Geständnis abgelegt, sondern gab den obigen Sachverhalt erst zu, nachdem ihm die Angaben des Reinwardt vorgehalten wurden. [32] /
Noch im März 1933 hat der Angeschuldigte zusammen mit den Parteigenossen Löbcke und Bach einen weiteren Einbruch in der Maschinenfabrik Hasselmann ausgeführt. Schließlich ist nach den Angaben des Angeschuldigten Wiedenbach der Sendeapparat erst im März 1933 auseinandergenommen und die Einzelteile zwecks Umbaues zu Wimmer geschafft worden. Bei dieser Sachlage und mit Rücksicht auf dien sich hieraus ergebenden Fortbestand des Zusammenhalts mit seinen KPD-Genossen, ferner sein Verhalten bei der polizeilichen Festnahme (anfängliches Bestreiten) und die Tatsache, daß der Schwarzsender erst im März in seine Wohnung geschafft und dort von ihm versteckt gehalten wurde, ist als erwiesen anzusehen, daß der Angeschuldigte sich auch über den 1.12.1932 hinaus an den illegalen Bestrebungen der KPD beteiligt hat.
Nach den Angaben des Angeschuldigten Reinwardt war dem Wimmer auch von der Existenz des Waffenlagers bekannt, da bei der Besprechung mit Wimmer, Hoßbach und Löbcke im November 1932 beschlossen worden war, den Keller, in dem sich die Waffen befanden, zu räumen und dort die Sendeanlage unterzubringen.

9). Karl Wiedenbach
gehörte seit Anfang 1932 dem Kampfbund gegen den Faschismus und seit Frühjahr 1932 der KPD als eingeschriebenes Mitglied an. Im Kampfbund gegen den Faschismus war er 4 Monate lang Hauptkassierer. Nach seinen eigenen Angaben ist er als überführt anzusehen, die hochverräterischen Ziele der KPD dadurch gefördert zu haben, daß er die Unterbringung des Waffenlagers des KK auf seinem Grundstück duldete und selbst Waffen beschaffte sowie bei der Fortschaffung des Schwarzsenders im März 1932 zum Zwecke seines Umbaues mitwirkte. Er hat ferner die Unterbringung des Schwarzsenders auf dem von ihm verwalteten Grundstück geduldet.

a) Betrifft Waffenlager.
Der Angeschuldigte wohnt in Celle, Maschplatz 4. Eigentümer des Grundstücks ist sein Vater, während er selbst die Verwaltung hat. Seit Anfang 1931 wohnte der Angeschuldigte Reinwardt auf dem Wiedenbach'schen Grundstück. Kurze Zeit nach seinem Zuzug fragte Reinwardt den Wiedenbach, ob er den Raum hinter dem Schweinestall für sich haben könnte, man könnte ihn gut zur Unterbringung irgendwelcher Sachen gebrauchen. Weidenbach erfuhr [33] / einige Zeit später von Reinwardt, daß dieser in dem Raum das Waffenlager des KK untergebracht habe. Einmal sprach Reinwardt davon, daß er wieder "vier lange Dinger" besorgt habe und machte dabei die Fingerbewegung zum Abziehen eines Gewehrs, ein anderes Mal, daß er weitere Waffen in Aussicht habe. Im Sommer 1932 war der Angeschuldigte zugegen, als Reinwardt mit einem längeren Paket, in dem sich ein Gewehr befand, nach Hause kam, und als er einige Zeit später eine Blechkassette, in der sich Munition befand, nach Hause brachte. Auch darüber, daß Reinwardt Schwarzpulver zu illegalen Zwecken im Besitze hatte, war Wiedenbach unterrichtet. Anfang Januar 1932 gab der Angeschuldigte dem Reinwardt einen Karabiner und eine Handgranate für das Archiv. Kurz vor der Abreise des Reinwardt zu seinen Eltern hat er dem Wiedenbach, wie dieser behauptet, auf Befragen erklärt, die Waffen seien nunmehr fortgeschafft, es befänden sich nur noch einige Pistolen dort, die nächstens von Löbcke fortgeschafft würden. Diese Angabe des Wiedenbach, die von Reinwardt nicht bestätigt worden ist, ist unglaubwürdig. Es erscheint ausgeschlossen, daß der Angeschuldigte sich nach der Abreise des Reinwardt nicht davon überzeugt haben soll, ob die Waffen noch auf seinem Grundstück lagen oder nicht. Er hatte nach seinen eigenen Angaben ständigen Umgang mit den Führern der KPD, sodaß angenommen werden muß, daß er auch über den Verbleib des Waffenlagers an dem er als Besitzer des Grundstücks wegen seiner evtl. strafrechtlichen Verantwortlichkeit besonders interessiert war, unterrichtet worden ist.

b) Betrifft Schwarzsender.
Von dem Einbau des Schwarzsenders im November 1932 in das Archiv will der Angeschuldigte nichts gewußt haben. Er gibt aber zu, im März 1933 bei dem Auseinandernehmen des Schwarzsenders zum Zwecke seines Umbaues teilgenommen zu haben. Auch der Motor, der auf seinem Grundstück verblieb, sollte nicht [sic!] umgebaut werden, um ihn für weitere Schwarzsendungen geeignet zu machen.

10.) Paul Hartmann.
gehörte der KPD seit 1927 als eingeschriebenes Mitglied an. Er war Parteikurslehrer; in den Kursen sprach er auch unter anderem über philosophische Fragen. Zeitweise war er auch Korres- [34] / pondent für die N.A.Z. Er sprach häufig in kommunistischen Versammlungen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte einer der Hauptfunktionäre der KPD in Celle. Er war nach den Bekundungen der Angeschuldigten Ahrens und Berger politischer Leiter der Unterbezirksleitung in Celle, in der alle Fäden, die das kommunistische Handeln in Celle betrafen, zusammenliefen. Er hat auch maßgeblich bei der Herstellung des Roten Sprachrohrs mitgewirkt. Nach Angabe des Angeschuldigten Reinwardt, der auf dem Grundstück des Angesch. Wiedenbach wohnte, in dem sich zeitweise das Parteibüro der KPD befand, nahm Hartmann dort die an die Redaktion des Roten Sprachrohrs gerichteten Briefe in Empfang, die er für die Aufnahme in die Zeitung auswertete. Zusammen mit Hoßbach ordnete er an, in welcher Aufmachung und in welchem Umfang die Zeitung herausgegeben werden sollte, kümmerte sich um den Druck, sorgte auch für den Vertrieb der Zeitung. Als Hoßbach am 4.3.1933 verhaftet wurde, wurde das Rote Sprachrohr allein von dem Angeschuldigten Hartmann herausgegeben. Das ergibt sich einmal aus der Bekundung des Angeschuldigten Berger, der auf einem Wachsbogen des Roten Sprachrohrs einen handschriftlichen Vermerk des Angeschuldigten gesehen hat und dem Hartmann selbsterklärt hat, daß er die Wachsbogen nunmehr selbst schreibe; ferner aus der Bekundung des Angesch. Reinwardt, schließlich aus den Angaben des Angeschuldigten Ahrens, der bekundet, daß er von Hartmann die fertiggeschriebenen Wachsbogen zur Einsetzung der Illustrationen erhalten habe.
Im Parteibüro der KPD in Celle wurde s.Zt. der Entwurf einer Entschließung gefunden, die folgenden Wortlaut hat:
Entschließung!
Die heutigen [sic!] Erwerbslosenversammlung wendet sich an alle Betriebe mit der Aufforderung den Kampf der Erwerbslosen für die Winterhilfsforderungen zu unterstützen. Die Erwerbslosenversammlung fordert Euch auf gleichzeitig im Betriebe alle Vorbereitungen zum außerparlamentarischen Klassenkampf gegen Hitler und Papen zu treffen.
Aus dem Inhalt der Entschließung ergibt sich, daß sie in Celle nach der Machtergreifung durch die Regierung der Nationalsoziali- [35] / stischen Revolution gefaßt ist. Sie hat hochverräterischen Inhalt, da sie zum außerparlamentarischen Kampfe gegen die Revolutionsregierung auffordert. Dieser Entwurf ist, wie der Angeschuldigte Hartmann nach anfänglichem Bestreiten nunmehr zugibt, von ihm selbst geschrieben.

11.) August Glück
gehört seit 1930 der KPD an. Er wurde im Jahre 1932 als Austräger der NAZ beschäftigt, zog von den Abonnenten auch die Bestellgelder ein. Er bestreitet, sich für die KPD illegal betätigt zu haben, ist aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen als überführt anzusehen, die hochverräterischen Ziele der KPD gefördert zu haben, indem er einmal Waffen für das Waffenlager des KK beschaffte, ferner die für den Verkauf des Roten Sprachrohr vereinnahmten Beträge mit dem Hauptkassierer abrechnete und damit für das weitere Erscheinen der illegalen Zeitung tätig war. Im einzelnen ist folgendes festgestellt:

a) Betrifft Waffenlager.
Nach den Bekundungen des Angesch. Reinwaldt [sic!] hat Glück im Sommer 1932 einen geladenen Maschinengewehrgurt und einen Maschinengewehrtransportmunitionskasten in einem Rucksack verpackt ausgehändigt und um Unterbringung im Archiv gebeten.

b) Illegale Druckschriften.
Glück hat ferner, wie der Angesch. Berger bekundet, die von den Verteilern des Roten Sprachrohrs einkassierten Beträge von diesem eingezogen und dann mit Berger abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt etwa bis zum Frühjahr 1933 und zwar hat Berger von Glück im Jahre 1933 wöchentlich durchschnittlich 30.- bis 38.- RM für die verkauften Exemplare erhalten. Aus diesen Beträgen wurden die Zahlungen für die Neubeschaffung der erforderlichen Papiermenge bestritten. Die Richtigkeit der Bekundungen des Angesch. Berger ergibt sich aus einem bei dem Angesch. Löbcke beschlagnahmten Notizbuch in dem sich folgender Vermerk befindet, der sich nach den Angaben des Berger auf das Rote Sprachrohr bezieht:

31.10. Glück 24.80 RM
2.11. Glück 12,- " a conto
16.40 " a conto,

ferner aus einer in Hülle Bd. II Bl. 86 befindlichen von dem Ange- [36] / schuldigten Glück herrührenden Quittung. Im Februar 1933 veranlaßte Glück den Angesch. Reinwardt eines Nachts mit ihm zusammen in die Wohnung des Angesch. Schang zu gehen, nach Ansicht des Reinwardt, um bei der Herstellung des Roten Sprachrohrs oder anderer illegaler Schriften zu helfen.

12.) Wilhelm Ahrens.
Gehörte seit Juli 1931 der KPD als eingeschriebenes Mitglied an, in der er etwa 4 Wochen lang die Funktion eines Unterkassierers der Ortsgruppe Celle ausübte. Seit Herbst 1932 war er ferner Mitglied der RGO. Kurze Zeit gehörte er auch dem freien Radiobund in Celle an. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde eine Nummer der Zeitung "das Rote Sprachrohr", 2 Extrablätter des Roten Sprachrohrs, 1 Flugblatt "Nazimorde in Celle", 1 Flugblatt "Ein ungeheurer Betrug" beschlagnahmt.
Der Angeschuldigte hat zunächst bestritten, bei der Herstellung des Roten Sprachrohrs oder von Flugblättern mitgewirkt zu haben. In einer polizeilichen Vernehmung vom 20.5.1933 gab er dann aber zu, die in dem Roten Sprachrohr enthaltenen Zeichnungen hergestellt zu haben. Er habe die fertiggeschriebenen Bogen von einem Parteigenossen, in der letzten Zeit von dem Angeschuldigten Hartmann, zur Einsetzung der Illustrationen erhalten; die Zeichnungen habe er aus illustrierten Tages- und Betriebszeitungen übernommen und in die Wachsbogen eingesetzt. Die fertigen Wachsbogen seien daraufhin wieder von Parteigenossen zur Vervielfältigung abgeholt worden. Einmal habe er in der Wohnung des Angesch. Rosemeyer an der Vervielfältigung des Titelblatts des Roten Sprachrohrs mitgewirkt. Ferner habe er einmal im Oktober 1932 Abzüge der illegalen Zeitung gemacht. In der Wahlzeit im Jahre 1932 habe er such selbst handschriftliche Flugblätter auf Wachsbogen gefertigt, zu denen ihm die Texte von Parteigenossen gebracht worden seien. Auch diese Wachsbogen seien zur Vervielfältigung wieder von ihm abgeholt worden.
Dieses Geständnis will er, wie sich aus seiner Haftbeschwerde vom 19.8.193 ergibt, nunmehr offenbar nicht mehr aufrecht erhalten, soweit es sich auf das Rote Sprachrohr bezogen hat. Abgesehen davon, daß keine Gründe vorhanden sind, aus denen er der Polizei gegenüber unrichtige Angaben gemacht haben sollte, ergibt [37] / sich die Glaubwürdigkeit seines Geständnisses noch aus den Angaben seiner Mitangeschuldigten. Dem Angesch. Reinwardt ist bewiesen, daß Ahrens an der Herstellung des Roten Sprachrohrs mitgewirkt und daß er es nach der Verhaftung des Angesch. Hoßbach im Februar 1933 zusammen mit dem Angeschuldigten Hartmann herausgegeben hat. Nach der Bekundung des Angesch. Berger hat Ahrens mehrmals in seiner Gegenwart die Illustrationen für das Rote Sprachrohr hergestellt. Der Rollfix-Apparat, auf dem das Rote Sprachrohr abgezogen wurde, ist nach den Angaben des Angeschuldigten Rosemeyer von Ahrens zusammen mit anderen Genossen aus seiner Wohnung abgeholt worden. Ahrens ist auch zur Anfertigung von Zeichnungen in der Lage, wie sich daraus ergibt, daß er im Dezember 1932 Bilder von Rosa Luxemburg mit Pastellkreide zum Verkauft angefertigt hat. Bei dieser Sachlage ist Ahrens als überführt anzusehen bei der Herstellung des Roten Sprachrohrs mitgewirkt zu haben.
Es ist ferner als erwiesen anzusehen, daß der Angeschuldigte die bei ihm beschlagnahmten Flugblätter ["]ein ungeheurer Betrug ["] und "Nazimord in Celle" und das Extrablatt des Roten Sprachrohrs selbst zum Zwecke der Vervielfältigung auf Wachsbogen geschrieben hat. Das ergeben einmal die Bekundungen des Angesch. Berger, der gesehen hat, daß Ahrens in der letzten zeit Flugblätter, die nicht mit der Schreibmaschine geschrieben waren, auf Wachsbogen geschrieben hat und der der Meinung ist, daß auch die genannten Flugblätter von ihm hergestellt sind, ferner aus der Bekundung des Berger, daß ihm oft Wachsbogen zur Herstellung von Flugblättern geliefert wurden, schließlich aber auch aus dem Gutachten des Schriftsachverständigen Katt, der es für wahrscheinlich hält, daß die Flugblätter von den Angeschuldigten herrühren.

13.) Franz Kunkel
will der KPD nicht als Mitglied angehört, seit Mitte 1932 mit der Partei aber sympathisiert und ihre sämtlichen Veranstaltungen besucht haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen steht fest, daß der Angeschuldigte ein überzeugter Kommunist war und ist, und er sich für die hochverräterischen Ziele der Partei bis in die letzte Zeit eingesetzt hat. Nach den Bekundungen der Ehefrau des Angesch. Reinwardt hat Kunkel häufig an den bei ihrem Ehemann stattfindenden Besprechungen über Angelegenheiten der Partei und des KK teilgenommen. Er hat auch häufig am Tage oder Nachts fahrten [38] / mit seinem Motorrade in Parteiangelegenheiten unternommen, bei denen er häufig Reinwardt mitnahm. Das wird von dem Angesch. Wimmer bestätigt, dem bekannt ist, daß fahrten mit dem Motorrade in Parteiangelegenheiten grundsätzlich von Kunkel ausgeführt wurde. Er war seit längerer zeit Mitglied des KK, wie die Angesch. Löbcke und Reinwardt bekunden, hat auch an den Wehrsportübungen des KK teilgenommen. Anläßlich einer Geländeübung im Sommer 1932 brachte der Angesch. sein Luftgewehr mit, mit dem von den Mitgliedern des KK im Walde nach einer Scheibe geschossen wurde. Diese Luftbüchse hat der Angesch. Nach seinen eigenen Angaben drei bis viermal Parteigenossen zu Übungen zur Verfügung gestellt. Er hat es dann im Jahre 1933 auf dem Boden versteckt, wo es bei einer polizeilichen Durchsuchung gefunden und sicher gestellt wurde. Dem Angesch. war auch bekannt, daß das KK ein Waffenlager hatte und hat selbst einen Karabiner beschafft, den er nach den Angaben des Reinwardt diesem für das Archiv zur Verfügung stellte. Nach den Bekundungen des Kriminalsekretärs Saul gehörte er zu den fanatischsten Anhängern der KPD. Auch Amtsgerichtsrat Dr. Weber, der den Angesch. vernommen hat, hält ihn nach dem Eindruck, den er bei der Vernehmung gemacht hat, für einen besonders gefährlichen Kommunisten.
Bei dieser Sachlage ist als erwiesen anzusehen, daß der Angesch. Auch über den 1.12.32 hinaus dem KK angehört und sich dort für die Erreichung der hochverräterischen Ziele der KPD eingesetzt hat, ferner auch, dass er das Bewußtsein und den Willen hatte, von dem Waffenlager, zu dessen Vergrößerung er selbst durch Beschaffung des Karabiners beigetragen hatte, im gegebenen Falle zum Kampf gegen die herrschende Staatsform Gebrauch zu machen.

14.) Rudolf Klingmann.
Gehört seit 1928 der KPD und der Roten Hilfe als eingeschriebenes Mitglied an. Nachdem er in seiner ersten Vernehmung bestritten hatte, dem KK angehört zu haben, gab er später zu, bis zum Frühjahr 1931 Mitglied dieser Kampforganisation und während seiner Mitgliedschaft etwa ein Jahr lang die Leitung des KK gehabt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde am 28.2.33 ein Trommelrevolver mit 25 Schuß Munition gefunden. Er ist insoweit wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unterlassener [39] / Anmeldung einer Schußwaffe am 11.4.33 zu einer Woche Gefängnis und 50.- RM Geldstrafe verurteilt worden (B.A.: P.M. 14/33).
Die Ermittlungen haben bezüglich der Betätigung des Angesch. folgendes ergeben:
Er war bis zum Herbst 1931 Gesamtleiter des KK.; im Sommer 1931 hat er den Beschuldigten Klaus zum Eintritt in diese Kampforganisation geworben. Vom Herbst 1931 an gehörte er dem KK weiter als einfaches Mitglied an und zwar bis zu seiner Verhaftung. Nach den Bekundungen des Angesch. Reinwardt hatte er von Ende 1932 an die Funktion eines Agitpropleiters im KK. Die Richtigkeit dieser Angabe ergibt sich schon daraus, daß dem Angesch. Löbcke eine Quittung von 27.12.32 gefunden wurde, in der Klingemann bescheinigt, 0.30 RM für Leim und Glyzerin erhalten zu haben. Der Angeschuldigte gibt zu, diese Sachen gebraucht zu haben, um eine Walze herzustellen, die für den zur Herstellung illegaler Druckschriften benutzten Abziehapparat bestimmt war. Er ist bei dieser Sachlage als überführt anzusehen, sich nach dem 1.12.33 für die hochverräterischen Ziele der KPD und ihrer Kampforganisation, des KK, betätigt zu haben