»Straßenschlacht am Roten Platz«

»Straßenschlacht am Roten Platz«

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SA auf dem Saarfeld (undatiert)
SA auf dem Saarfeld (undatiert)

Im Rahmen dieser Veranstaltung [Tagung des Stahlhelmgaus Celle] wurde am 12. Juli [1936] ein Werbemarsch durchgeführt, der den schwersten politisch motivierten Zwischenfall provozierte, den die Allerstadt während der Krisenjahre der Weimarer Republik erlebte, als die Kolonne der rechtsgerichteten Verbände den Weg durch das Arbeiterviertel Blumlage nahm.
Von der Spichernstraße - der jetzigen Hostmannstraße - her kommend, bog der Zug in die Blumlage ein und bewegte sich stadteinwärts weiter. Die Polizisten, die ihn bis dahin geführt hatten, scherten aus, um die Marschierenden gegen Angriffe aus der Gegenrichtung zu sichern. Nun bildete die Celler SA, wegen des Verbots, ihre braunen Uniformen zu tragen, einheitlich in weiße Hemden und gelbe Hosen gekleidet, die Spitze. Nie zuvor war die Sturmtruppe der NSDAP derart demonstrativ in diesem Teil der Stadt aufgetreten, den die Kommunisten als ihre ureigenste Domäne betrachteten. An den Straßenrändern hatte sich eine größere Menschenmenge versammelt, die die Gefolgsleute Hitlers mit Rufen wie »Rot Front!« und »Nazi verrecke!« begrüßten. Am Maschplatz, allgemein »Roter Platz« genannt, ging dann ein Steinhagel über die SA-Leute her, Kommunisten drangen mit Messern, Totschlägern und anderen Waffen auf sie ein, und die ganze Marschkolonne geriet durcheinander. Schließlich trieb die Polizei die Menge mit dem Gummiknüppel auseinander, wobei auch einige Schüsse abgegeben wurden. Die Nationalsozialisten und ihre Verbündeten hatten vier Schwer- und acht Leichtverletzte zu verzeichnen, darunter auch Generalleutnant v. Henning, der wenige Monate zuvor noch öffentlich seine Bereitschaft zum Bürgerkrieg bekundet hatte und nun am eigenen Leib erfahren mußte, was Straßenkampf bedeutete.
Die Angreifer waren anscheinend glimpflicher davongekommen, was wohl mit daran lag, daß sie ihren Rückzug in die St. Georg-Straße, die sogenannte »Masch«, mit einer aus einem umgestürzten Wagen gebildeten Barrikade gedeckt hatte. Neun Festgenommene wurden einige Wochen später wegen Landfriedensbruchs zu Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr verurteilt, wobei das Erweiterte Schöffengericht als strafmildernd betrachtete, daß der Marsch der Nationalsozialisten und Stahlhelmer durch die Blumlage eine unangebrachte Herausforderung dargestellt habe. [CZ vom 20., 21. und 22. August 1931.] Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Am Abend des Tages der Urteilsverkündung versammelte sich in der »Union« eine beträchtliche Zahl von Teilnehmern zu einer Protestkundgebung gegen diesen vermeintlichen Fall von Klassenjustiz. Abgesehen von einigen mittlerweile als üblich angesehenen Schlägereien, kam es in diesem Zusammenhang aber zu keinen weiteren Ausschreitungen.

Bertram 1991, S. 146.